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Felix von ZobelFelix von Zobel
13.03.2024

Corona-Wirtschaftshilfen: FREIE WÄHLER-Fraktion fordert vom Bund schnellen und unbürokratischen Abschluss

Zobel: Unternehmen mehr Zeit geben – Prüfintensität massiv reduzieren

München. Am 31. März endet die vom Bund gesetzte Abgabefrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Wegen der vom Bundeswirtschaftsministerium festgesetzten ausufernden Prüfanforderungen haben Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und weitere prüfende Dritte jedoch große Schwierigkeiten, diese Frist einzuhalten. „Bei Überschreitung droht den Unternehmen eine automatische Rückforderung der ausbezahlten Hilfsgelder – nebst zusätzlicher Zinsen. In der Corona-Krise gerettete Betriebe könnten dadurch erneut in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Mittels Dringlichkeitsantrag im Plenum fordern wir vom Bund daher, eine schnelle und unbürokratischeÜberprüfung der Schlussabrechnungen zu ermöglichen. Zudem muss die Abgabefrist deutlich verlängert werden. Ich danke Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der unseren Standpunkt gegenüber dem Bund klarmacht“, betont Felix von Zobel, steuerpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Die umfassende Prüfung der Schlussabrechnungen verursache einen enormen Aufwand – auch bei den Bewilligungsstellen. „Das belastet den Staatshaushalt in erheblichem Maße. Anstatt Unternehmen und prüfenden Dritten mit Misstrauen zu begegnen, muss das Prüfverfahren schnell, pragmatisch und unbürokratisch zum Abschluss gebracht werden“, so von Zobel weiter. Dazu müsse der Bund die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen. „Zum einen muss er die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen deutlich verlängern, zum anderen muss er die Prüfintensität massiv reduzieren – insbesondere bei kleinen und mittleren Fördervolumina.  Zudem ist das Verfahren für Rückfragen der Bewilligungsstellen so zu gestalten, dass prüfende Dritte nicht unnötig belastet werden“, fasst der Landtagsabgeordnete zusammen.

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen sind von 2020 bis 2022 weit über zehn Milliarden Euro an mehr als 400.000 Antragssteller im Freistaat geflossen. Der Bund hat die Mittel zur Verfügung gestellt, aber die Länder übernehmen die Abwicklung und tragen die Kosten. „Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hat als bayerische Bewilligungsstelle einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Substanz in den Unternehmen geleistet – dafür danken wir ihr ausdrücklich“, so vonZobel abschließend.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag „Keine Gängelung des Mittelstands bei der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen“ finden Sie HIER.


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