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Asylbewerbern in Bayern sinnstiftende Arbeitsgelegenheiten anbieten: Das wollen die FREIEN WÄHLER stark ausbauen.
Martin ScharfMartin Scharf
21.03.2024

Dringlichkeitsantrag zu Einführung der Bezahlkarte und Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber

Martin Scharf: Bayerns gutes Beispiel muss bundesweit Schule machen!

München. Als erstes Flächenland in Deutschland wird der Freistaat Bayern im März 2024 mit der Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beginnen. Nach Ende der Testphase in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie der Stadt Straubing soll sie rasch landesweit ausgerollt werden. „Die Bezahlkarte ist wichtiger Baustein einer Asylpolitik nach dem Grundsatz ‚Humanität und Ordnung‘ – doch dieses Beispiel muss bundesweit Schule machen, kommentiert Martin Scharf, rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion einen diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag zum heutigen Plenum.

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Blockadehaltung aufzugeben und eine Grundlage für die bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen. „Darüber hinaus fordern wir, den erweiterten rechtlichen Rahmen für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz auszuschöpfen. Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir die Anzahl von Arbeitsgelegenheiten in Bayern stark ausbauen“, so der Abgeordnete aus dem oberpfälzischen Neunburg vorm Wald weiter.

Die FREIEN WÄHLER und ihr Koalitionspartner sähen den Bund nun in der Pflicht, eine echte Asylwende zu schaffen. Zuwanderung müsse besser gesteuert und begrenzt werden. „Dazu bedarf es wirksamer Maßnahmen wie etwa den Abschluss von deutlich mehr Rückführungsabkommen sowie die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten“, fordert Scharf. Die Zeit wirkungsloser Worte und vertaner Chancen auf Migrationsgipfeln sei vorbei.

Mit der Bezahlkarte würden insbesondere finanzielle Transaktionen in die Herkunftsländer der Asylbewerberinnen und -bewerber verhindert und somit effektiv Pull-Faktoren für illegale Migration gesenkt. „Arbeitsgelegenheiten in ANKER-Einrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern haben das Ziel, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern eine sinnstiftende Tätigkeit zu ermöglichen und den Tag zu strukturieren – ohne Arbeitsaufträge von lokalen Firmen zu ersetzen oder reguläre Arbeitsplätze zu gefährden“, sagt Scharf. Zugleich sollten sie zum Gemeinwesen beitragen, was auch die Akzeptanz des Zuzugs in der Bevölkerung verbessere.


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