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Hubert AiwangerHubert Aiwanger
17.07.2013

Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Aiwanger: Rechtsunsicherheit beenden – Familienunternehmen sichern

München. Erst vor vier Jahren hat der Deutsche Bundestag das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ändern müssen. Nun liegt es schon wieder dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Bis zu einem erneuten Urteil ergehen Steuerbescheide nur vorläufig. „Das Gezerre um die Erbschaft- und Schenkungsteuer muss endlich ein Ende haben“, meint deshalb Hubert Aiwanger, Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag. Weil es auch diesmal offenbar nicht gelungen sei, eine verfassungsgemäße Besteuerung von Erbschaften zu erreichen, solle die Steuer auch um der Rechtssicherheit willen ganz abgeschafft werden. Die Bayerische Staatsregierung werde aufgefordert, sich dafür im Bund einzusetzen, heißt es in einem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER, der morgen in den Bayerischen Landtag eingebracht wird.

Aiwanger führt hierfür weitere Argumente an: „Die unterschiedliche Besteuerung von Privat- und Betriebsvermögen bleibt das große verfassungsrechtliche Problem. Sie ist aber nicht die einzige Verzerrung, die die Abgabe verursacht: So führt die Erbschaftsteuer auch zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen der Familienunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Es ist daher höchste Zeit, die Erbschaftsteuer endlich abzuschaffen und diesen Befreiungsschlag für die mittelständische Wirtschaft zu wagen.“ Für Privat- und Betriebsvermögen gelte gleichermaßen, dass es nicht einzusehen sei, „warum bereits mehrfach versteuertes Vermögen beim Übergang von den Eltern auf die Kinder immer wieder geschröpft werden soll. Angesichts der derzeitigen Rekordsteuereinnahmen bestehen genug Spielräume, um diese überfällige Entscheidung endlich umzusetzen“, so Aiwanger abschließend.


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