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Florian StreiblFlorian Streibl
27.10.2011

Änderungen am Gesetzentwurf zum Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz

Streibl: Berechtigte Forderungen der Verbände nicht berücksichtigt

Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion begrüßt grundsätzlich den Entwurf der Staatsregierung zu einem eigenen Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (BayUVollzG), der am heutigen Donnerstag im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz beraten wird. Florian Streibl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: „Die Staatsregierung hat sich auch viel Zeit gelassen. Seit 2006 hat der Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz und bis Ende dieses Jahres muss eine Neuregelung erfolgen.“ Die FREIEN WÄHLER hätten die Staatsregierung bereits Anfang 2010 in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, endlich ein derartiges Gesetz vorzulegen.

Jedoch sei das Gesetz, das heute beraten wird, nicht nur sehr kurz geraten, so Streibl weiter. Aufgrund der unzähligen Verweisungen auf das Bayerische Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) sei es darüber hinaus nur schwer verständlich und unübersichtlich. Streibl weiter: „Berechtigte Vorschläge aus der Verbandsanhörung wurden im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Wir fordern daher in einem Änderungsantrag unter anderem Verbesserungen beim Zugangsgespräch, bei den Besuchsregelungen und bei der Unterbringung. Untersuchungsgefangene gelten als unschuldig, und dies ist bei der Ausgestaltung entsprechend zu berücksichtigen. Kurz vor der Ausschussberatung hat das wohl auch noch die FDP erkannt und einen eigenen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eingereicht, der sich weitgehend mit einem Teil unserer Forderungen deckt.“

Trotzdem blieben noch viele Forderungen offen und eines müsse klar sein, so Streibl weiter: „Die mangelnde Finanzierbarkeit lasse ich nicht gelten. Es ist unsere Aufgabe, die entsprechenden Mittel bereitzustellen und vor allem für mehr Personal im Strafvollzug zu sorgen!“


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