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Dr. Karl VetterDr. Karl Vetter
03.02.2016

Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz

Vetter: Hausärzte dürfen auch weiterhin Ärztlicher Leiter Rettungsdienst werden

München. „Hausärzte dürfen weiterhin Ärztlicher Leiter Rettungsdienst werden – das ist auch ein Verdienst der FREIEN WÄHLER“, erklärt <link http: www.dr-karl-vetter.de external-link-new-window external link in new>Dr. Karl Vetter, stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Der Gesetzesentwurf für die Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes war heute Thema im Ausschuss für Kommunales und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags.

„Nachdem die CSU-Landtagsfraktion in diesem Gesetzesentwurf Allgemeinmedizinern die Möglichkeit nehmen wollte, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst zu werden, haben wir FREIEN WÄHLER einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. 592 Fachärzte der Allgemeinmedizin sind gegenwärtig als Notarzt tätig. Es gibt daher überhaupt keinen sachlichen Grund, warum man es ihnen verweigern sollte, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst zu werden“, kritisiert Vetter.

Die CSU habe dem FREIE WÄHLER–Antrag zwar nicht zugestimmt, aber kurzfristig noch einen eigenen Änderungsantrag eingebracht. „Es ist erfreulich, dass nach wie vor auch Allgemeinmediziner Ärztliche Leiter Rettungsdienst werden können“, stellt <link https: www.bayern.landtag.de abgeordnete abgeordnete-von-a-z profil joachim-hanisch external-link-new-window external link in new>Joachim Hanisch, fachpolitischer Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz, fest. Er gehe davon aus, dass erst der Druck von Verbänden und FREIEN WÄHLERN die CSU zu diesem Schritt bewegt hat.


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