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Kerstin RadlerKerstin Radler
26.08.2021

AfD unterliegt vor VerfGH – demokratische Landtagsfraktionen sehen sich bestätigt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CSU, FREIE WÄHLER, SPD und FDP zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Zusammensetzung und Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bayerischen Landtag: „Versuch der AfD-Fraktion ist gründlich missglückt.“

München. Zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Verfahren der AfD gegen den Landtag und die demokratischen Fraktionen wegen der Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums erklären die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CSU, FREIEN WÄHLERN, SPD und FDP:

„Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der AfD-Fraktion abgewiesen, da er in der gewählten Antragsform verfassungsrechtlich unzulässig ist. Der Versuch der AfD-Fraktion, durch das Gericht einen Anspruch auf Teilhabe im Parlamentarischen Kontrollgremium zu erhalten, ist gründlich missglückt.“

Dazu Thomas Gehring, Vizepräsident des Bayerischen Landtags, Mitglied im Fraktionsvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag: „Das Scheitern der AfD-Fraktion vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof war zu erwarten. Es ist richtig und wichtig, dass auch weiterhin nur jene Abgeordnete, welche das uneingeschränkte Vertrauen der Mehrheit im Parlament genießen, Zugang zu solch hochsensiblen, sicherheitsrelevanten und vertraulichen Informationen aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium haben.“

Dazu Tobias Reiß, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Die AFD ist offenbar der Meinung, die Abgeordneten des Landtags zur Wahl eines ihrer Kandidaten zwingen zu können. Der VerfGH hat dem heute mit der Abweisung des Antrags eine klare Absage erteilt. Deshalb gilt für uns nach wie vor: Die AfD kann zwar einen Vorschlag machen, aber jeder Abgeordnete entscheidet dann in Ausübung seines freien Mandats selbst, ob er den Kandidaten für geeignet hält und wählt oder eben nicht für geeignet hält und nicht wählt.“

Dazu Kerstin Radler, stellvertretende Vorsitzende der FREIE WÄHLER-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ausdrücklich. Auch wenn es heute keine Äußerung zur Sache gab, so wurde dennoch deutlich: Es ist und bleibt die Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten, ob er einem Wahlvorschlag für das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmt oder nicht – ohne dass dies einer näheren Rechtfertigung bedarf. Dieses Gebot ist von allen Beteiligten zu respektieren und gilt auch für die AfD-Fraktion.“

Dazu Horst Arnold, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Heute lieferte die AfD den Beweis für ihren respektlosen Umgang mit der Bayerischen Verfassung: Ihre aberwitzig konstruierten Anträge wurden vom Gericht als absolut unzulässig zurückgewiesen. Zudem zogen es die Antragssteller vor, dem Entscheidungstermin fernzubleiben. Die Beschneidung demokratischer Rechte von Abgeordneten wurde vereitelt.“

Dazu Alexander Muthmann, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Ich freue mich, dass das Gericht unsere Auffassung bestätigt hat und die Arbeit des PKG ohne ein Mitglied der AfD fortgesetzt werden kann."

Hintergrund:
Die AfD-Fraktion hat ein Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den Landtag und die demokratischen Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CSU, FREIEN WÄHLERN, SPD und FDP angestrengt. Grund ist die Zusammensetzung und Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) im Bayerischen Landtag: Die Kandidierenden, welche die AfD-Fraktion ins PKG entsenden wollte, konnten in allen Wahlgängen nicht die erforderliche Stimmenzahl auf sich vereinen. Daher ist das PKG, das immer zu Beginn einer neuen Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte gewählt wird, nur mit sechs anstatt sieben Mitgliedern besetzt. Dennoch ist das Parlamentarische Kontrollgremium in der aktuellen Besetzung voll funktions- und beschlussfähig und wird seiner Aufgabe, den Verfassungsschutz sowie die Maßnahmen zur Wohnraumüberwachung zu kontrollieren, in vollem Umfang gerecht.


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