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Florian StreiblFlorian Streibl
15.05.2014

Altersvorsorge für die Angehörgen Freier Berufe

FREIE WÄHLER kämpfen für sichere Altersvorsorge für die Angehörigen Freier Berufe

Streibl: Die Betroffenen brauchen schnell Rechtssicherheit – schließlich geht es um ihre Altersversorgung

München. Tausende Angehörige der freien Berufe in Bayern bangen derzeit um ihre Altersvorsorge. Nach der sehr restriktiven Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist zu erwarten, dass zunächst die vielen Firmenjuristen, später aber auch Angehörige anderer freier Berufe ihre Berechtigung zur Einzahlung in die berufsständische Altersversorgung verlieren. "Die Urteile werden enorme Folgen haben", so Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Deshalb setzt sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion mit einem Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag dafür ein, die bewährte Praxis der berufsständischen Altersversorgung beizubehalten. "Wir fordern die Staatsregierung auf, sich umgehend auf Bundesebene dafür einzusetzen, die über Jahrzehnte bewährte Rechtslage wieder herzustellen. Es darf nicht sein, dass Juristen, Architekten oder andere Freiberufler jahrelang in die Altersversorgung ihrer Kammern eingezahlt haben und ihnen später empfindliche finanzielle Einbußen in der Altersversorgung drohen, weil sie in eine Festanstellung wechseln", kritisiert Streibl. "Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bangen nicht nur viele Rechtsanwälte um ihre Altersvorsorge. Jeder Jobwechsel oder auch nur eine Beförderung kann bedeuten, dass man nicht mehr in die berufsständische Altersversorgung einzahlen darf. Hier muss dringend Rechtssicherheit geschaffen werden", so Streibl. Bisher war es das Recht der Kammern, ihren Berufsstand selbst zu definieren. "Es darf keine Rolle spielen, welchem Berufszweig der Arbeitgeber zuzuordnen ist, solange der Arbeitnehmer darlegen kann, dass er die für seinen freien Beruf wesentlichen Aufgaben erfüllt", stellt Streibl dar.


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