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Thorsten GlauberThorsten Glauber
26.03.2015

Altlasten der Atomkraft: Es gilt das Verursacher-Prinzip

FREIE WÄHLER: Kosten für AKW-Rückbau und Atommüll-Endlagerung nicht dem Steuerzahler aufbürden

München. Die FREIEN WÄHLER haben die Staatsregierung in der heutigen Sitzung des Bayerischen Landtags aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass sämtliche Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle vollumfänglich von den Kernkraftwerksbetreibern getragen werden soll. Thorsten Glauber, stellvertretender Vorsitzender und energiepolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Hier gilt klar das Verursacher-Prinzip. Es muss sichergestellt werden, dass die Energiekonzerne, die an der Atomenergie über Jahrzehnte Milliarden verdient haben, jetzt nicht die Kosten für den Rückbau und die Atommüll-Endlagerung auf die Steuerzahler abwälzen.“ Es könne nicht sein, dass – wie bisher geschehen – die Atomkonzerne die Höhe ihrer Rückstellungen selbst festlegten, kritisiert Glauber.

Ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zur finanziellen Vorsorge im Kernenergiebereich warnt vor einem Totalverlust etwaiger Rückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung, falls Betreibergesellschaften oder Mutterkonzerne Pleite gingen.

„Wir wollen sicherstellen, dass die Betreiber sich nicht durch Insolvenz ihren Verpflichtungen entziehen oder die Rückstellungen ‚versickern‘“, sagt Glauber. Angesichts der sich verschlechternden finanziellen Lage der Energiekonzerne könne das nicht ausgeschlossen werden. „Deshalb fordern wir FREIEN WÄHLER, dass die bislang gebildeten Rückstellungen zur dauerhaften Sicherung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds übertragen werden.“ Zudem solle durch eine unabhängige Untersuchung geklärt werden, ob die Höhe der bislang gebildeten Rückstellungen überhaupt angemessen sei, so Glauber. Der Dringlichkeitsantrag wurde abgelehnt.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie links oben, unter "Weitere Informationen".


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