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Florian StreiblFlorian Streibl
Benno ZiererBenno Zierer
16.07.2020

Annahme des Artenschutz-Volksbegehrens durch den Landtag jährt sich: FREIE WÄHLER ziehen Bilanz

Streibl: Bayern zum Leuchtturm des Naturschutzes in ganz Europa machen

München. Heute vor einem Jahr hat der Bayerische Landtag das Volksbegehren zum Artenschutz sowie das Begleitgesetz der Staatsregierung angenommen. Der Verabschiedung waren intensive Beratungen mit Landwirten und Naturschützern sowie Umweltminister Thorsten Glauber vorausgegangen. „Herausgekommen sind umfangreiche Regelungen zum Artenschutz, welche die Forderungen des Bienenvolksbegehrens auf tragfähige Beine stellte und praxisferne sowie unpräzise Vorschläge korrigierte“, zieht der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl Bilanz.

Seine Fraktion habe sich von Anfang an für einen fairen Interessensausgleich stark gemacht. „Deshalb haben wir das Volksbegehren nicht einfach nur angenommen, sondern es in entscheidenden Punkten verbessert und weiterentwickelt.“ Dazu zählten die Verpflichtung zur Begrünung öffentlicher Gebäude, die Reduzierung von Lichtemissionen, aber auch das Unterrichtsangebot „Alltagskompetenz“, das künftig verpflichtender Teil des Schulunterrichts sein wird. „Auch eine konsequent umgesetzte Energiewende in Bürgerhand, der Schutz von Streuobstwiesen sowie eine Stärkung bestehender Schutzgebiete finden sich dank unserer Initiativen im Begleitgesetz der Staatsregierung wieder“, so Streibl.

Zudem sei es gelungen, den Landwirten in weiten Teilen entgegenzukommen. „Uns FREIEN WÄHLERN war immer wichtig, dass alle Neuregelungen für unsere Landwirte tragfähig und umsetzbar sind“, betont der umweltpolitische Sprecher Benno Zierer. Schließlich seien die Bauern als Landnutzer unmittelbar betroffen und müssten deshalb, wo erforderlich, auch Ausgleichsmaßnahmen erhalten, so Zierer weiter. Er sei deshalb froh, dass die Regelungen zu Mäh- und Walzzeitpunkten sowie zum Schutz von Streuobstwiesen angepasst wurden und eine verbesserte Förderung für die Landwirte und ihre Biotopflächen erreicht werden konnte.

„Der Schutz der biologischen Vielfalt kann nicht von einer Berufsgruppe allein bewältigt werden“, stellt Zierer klar. Entscheidend sei vielmehr die Bereitschaft aller Menschen, ihren Lebenswandel anzupassen. „Dazu braucht es vor allem mehr Aufklärung und Information“, so Zierer. Deshalb setzen die Regelungen auch auf eine Stärkung der Bildungsangebote, höhere Prämien für Naturschutzförderprogramme und den raschen Aufbau eines Bayerischen Artenschutzzentrums.“

Langfristig könne sich durch die Umsetzung des Volksbegehrens und der damit verbundenen Gesetze sogar das Landschaftsbild Bayerns verändern, sagt Streibl. Ziel sei unter anderem, drei blühende Bänder durch Bayern zu schaffen und den Schutz der Moore zu erhöhen. „Wenn wir diesen Weg so ambitioniert weitergehen, wie wir ihn begonnen haben, könnte Bayern zu einem Leuchtturm des Naturschutzes in ganz Europa werden. Die Grundlage dazu haben wir mit der Annahme des Volksbegehrens und den zahlreichen Begleitverordnungen gelegt.“


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