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Peter MeyerPeter Meyer
Eva GottsteinEva Gottstein
22.04.2015

Arbeitszeitverordnung der Polizei muss der Lebenswirklichkeit angepasst werden

FREIE WÄHLER fordern sinnvolle Arbeitszeitregelung

München. Die Bayerische Polizei brauchtsinnvolle Arbeitszeitregeln – das fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in einem <link https: www.bayern.landtag.de www elantextablage_wp17 drucksachen basisdrucksachen external-link-new-window external link in new>Dringlichkeitsantrag, der heute im Bayerischen Landtag eingereicht wird. Die Staatsregierung wird dadurch aufgefordert, die Arbeitszeitregelung für die Beamten so anzupassen, dass nicht über die zwingenden Vorgaben der EU hinausgegangen wird.

Schichtmodelle "ohne Denkverbote" entwickeln

„Eine Verschärfung der Arbeitszeitregelung ist nicht nötig“, sagt die <link http: fw-landtag.de mdls eva-gottstein external-link-new-window external link in new>innenpolitische Fraktionssprecherin Eva Gottstein. Dies zeige sich schon daran, dass die Regeln der Verordnung über die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst (AzV) in den Dienstplänen der Polizei nie vollständig umgesetzt wurden. Es sei daher wesentlich sinnvoller, die AzV der Lebenswirklichkeit anzupassen als umgekehrt. Deshalb sollten die neuen <link https: www.polizei.bayern.de wir beruf bieten index.html external-link-new-window external link in new>Schichtmodelle der Polizei auch „ohne Denkverbote“ erarbeitet werden. „Das ist aber unmöglich, wenn die Auflagen, die Innenminister Herrmann der Arbeitsgruppe gemacht hat, eingehalten werden müssen.“ Dazu gehöre unter anderem, dass die Regeln der AzV eingehalten werden müssten und dass kein zusätzliches Personal eingestellt werde, so Gottstein.

Offene Fragen zu Arbeitszeitregelung müssen geklärt werden

Zudem soll die Staatsregierung klären, ob die Polizei überhaupt der EU-Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung unterliegt – oder ob sie unter eine Ausnahmeregelung fällt, erklärt <link http: fw-landtag.de mdls peter-meyer external-link-new-window external link in new>Peter Meyer, Fraktionssprecher für öffentlichen Dienst: „Erst wenn diese Frage geklärt und die Arbeitszeitregelung für die Polizei angepasst ist, kann ein neues Schichtmodell erarbeitet werden. Dabei sollten dann jedoch sowohl die Interessen des Dienstherrn als auch der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Vordergrund stehen.“

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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