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Dr. Hans Jürgen FahnDr. Hans Jürgen Fahn
17.08.2011

Asyl-Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern

Dritte Aufnahmeeinrichtung nötig: Sozialministerium muss rasch entscheiden

München (ls). Steigende Asylbewerberzahlen sorgen derzeit für massive Probleme bei der Unterbringung der Asylbewerber in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat. Von Januar bis Mai 2011 gab es in Bayern rund 2400 Asylbewerber. Das Sozialministerium rechnet in den nächsten Monaten mit 700 bis 800 Asylsuchenden im Monat. Die maximale Belegungszahl in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern wird damit regelmäßig überschritten. Die Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf zum Beispiel kann 500 Flüchtlinge aufnehmen. Derzeit sind dort fast 600 Menschen untergebracht und die Einrichtung ist dadurch deutlich überbelegt. Dr. Hans Jürgen Fahn, asylpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, kritisiert die unverbindlichen Aussagen von Sozialministerin Haderthauer: „Bereits seit über einem Jahr wird über eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung in Bayern diskutiert und auch die schriftliche Anfrage vom 6. Juni hat ergeben, dass bisher nichts Konkretes unternommen wurde. Tatsache ist, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf aus allen Nähten platzt und nicht einmal ein eigenes Bett für jeden Asylbewerber vorhanden ist. Das ist völlig inakzeptabel und menschenunwürdig. Frau Haderthauer muss jetzt schleunigst handeln." Ein Grund für die Situation ist, dass der Übergang in die 115 Gemeinschaftsunterkünfte in Bayern nicht funktioniert. Für Flüchtlinge, die eigentlich zu einem Auszug berechtigt wären, fehlt das Raumangebot. Ein wichtiger Schritt, um bessere Aufnahmebedingungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen, ist eine dritte Aufnahmeeinrichtung. Nach Aussagen des Ministeriums gibt es aber keinen festen Zeitplan für die Entscheidung über eine dritte Aufnahmeeinrichtung in Bayern. Die Freien Wähler bedauern weiterhin, dass die Staatsregierung Anfang August 2011 nur eine Regelung für Familien geschaffen hat. Dr. Fahn: „Hätte die Staatsregierung auch eine Möglichkeit geschaffen, dass unbegleitete Jugendliche und Schwangere spätestens nach einem Jahr aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen dürfen, wären mehr Kapazitäten in allen Gemeinschaftsunterkünften in Bayern vorhanden."


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