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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
Florian StreiblFlorian Streibl
13.01.2014

Aufklärung über das Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz gefordert

FREIE WÄHLER fordern von der Staatsregierung Auskunft über geplantes Gesetz zur Kulturgut-Rückgewähr

Streibl: Rechtssicherheit statt Schnellschuss - Staatsregierung muss die Kritik der Anwälte am Gesetzentwurf ernst nehmen

 

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert von der Bayerischen Staatsregierung in einer Schriftlichen Anfrage weitere Aufklärung über das geplante Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Fraktionssprecher: „Derzeit erheben die Rechtsanwälte Einwände gegen den Gesetzentwurf. Gerade bei einem so sensiblen Thema wie der Rückgabe von Beutekunst darf sich die Staatsregierung keinen Schnellschuss leisten. Hier geht es auch um das Ansehen unseres Staates.“

Viele Anwälte kritisierten den Gesetzentwurf zudem als lebensfremd, da die Eigentümer nicht nur ihr Eigentum, sondern auch die Bösgläubigkeit des Besitzers nachweisen müssten, so Streibl. Aus  Sicht der Staatsanwaltschaft sei der Gesetzentwurf möglicherweise sogar gänzlich überflüssig, weil im Fall Gurlitt widerrechtlich Erworbenes nicht vererbt werden könne und somit auch ein „Berufen auf die Einrede der Verjährung“ nicht möglich sei.

Streibl: „Da sich der Gesetzentwurf nicht nur auf NS-Raubkunst bezieht, hätte er auch Auswirkungen auf andere Kulturgüter in Museen oder öffentlichen Einrichtungen in ganz Deutschland. Über diese Auswirkungen und über die Anzahl der Kunstgüter, die in der NS-Zeit entzogen oder verlagert wurden und die in bayerischen staatlichen Museen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen lagern, fordern wir Auskunft.“ Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und Vorsitzender des Landtagsausschusses für Wissenschaft und Kunst: „Wir wollen zudem von der Staatsregierung wissen, warum diese betreffenden Kunstgüter noch nicht zurückgegeben wurden. Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, ob wir nicht ein umfassendes Rückgabegesetz für NS-Raubkunst wie in Österreich benötigen.“


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