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Florian StreiblFlorian Streibl
25.03.2011

Bayerische Insolvenzgerichts-Standorte in Gefahr!

FREIE WÄHLER zur geplanten Änderung der Insolvenzordnung

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, warnt vor einer drohenden Reduzierung der bayerischen Insolvenzgerichte. Die Planungen der Bundesregierung gefährden mehrere Standorte in Bayern.

Streibl, der auch rechtspolitischer Sprecher der Fraktion ist, sagte dazu: „Durch den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll den Bundesländern die Möglichkeit genommen werden, selbst über die Anzahl ihrer Insolvenzgerichte zu entscheiden. Durch die Schließung bayerischer Insolvenzgerichte werden sowohl die Wirtschaft als auch rechtssuchende Bürger unmittelbar benachteiligt. Unsere Insolvenzrichter und ‑richterinnen verfügen über viel Erfahrung und Sachkunde in Insolvenzangelegenheiten; sie leisten hervorragende Arbeit. Eine pauschale Zerschlagung der bestehenden Insolvenzgerichte dürfen wir deshalb nicht einfach hinnehmen. Den Bundesländern darf aufgrund der regionalen Besonderheiten und der Bedürfnisse von Bürgern und Unternehmen keinesfalls die Möglichkeit genommen werden, über die Anzahl ihrer Insolvenzgerichte selbst zu entscheiden!"

Die FREIEN WÄHLER befürchten, dass durch fehlende Ortsnähe der Insolvenzgerichte künftig eine zügige und bürgernahe Betreuung nicht mehr gegeben sein wird. Streibl: „Das bedeutet längere Fahrten zu den Gerichten; kleinere Insolvenzverwalterbüros wären zudem in ihrer Existenz gefährdet. Von den Planungen der Bundesregierung profitiert bis auf die großen, einflussreichen Insolvenzverwalterkanzleien absolut niemand.“

Der Gesetzesentwurf des Bundes besagt, dass künftig nur noch ein Amtsgerichtsstandort pro Landgerichtsbezirk als Insolvenzgerichtsstandort erhalten bleiben soll. Dies würde bedeuten, dass von aktuell 29 Insolvenzgerichtsstandorten im Freistaat nur noch 22 Standorte übrig blieben und sieben geschlossen werden müssten. Betroffen von der Reduzierung wären die Landgerichtsbezirke Augsburg, Memmingen, München II, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Traunstein.


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