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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
26.09.2012

Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Volksbegehren gegen Studienbeiträge

Piazolo: „Studienbeiträge waren nie als Teil des Staatshaushalts gedacht – die Staatsregierung hat dies missbräuchlich umgesetzt“

München (mk). Mit der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur möglichen Abschaffung der Studienbeiträge in Bayern gemacht. Prof. Dr. Michael Piazolo, Generalsekretär der FREIEN WÄHLER und hochschulpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, ist zuversichtlich, dass sich die  Rechtsauffassung der FREIEN WÄHLER durchsetzen wird: „In nahezu allen juristischen Kommentaren wird zum Thema Volksbegehren angeführt, dass der Artikel 73 der Bayerischen Verfassung – ‚Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt’ – restriktiv auszulegen ist. Daher halten wir FREIE WÄHLER auch ein Volksbegehren gegen Studienbeiträge für zulässig. Denn diese Beiträge sind nicht Bestandteil des Staatshaushaltes, sondern sind dem Körperschaftshaushalt der Hochschulen zuzurechnen. Die Höhe der erhobenen Beiträge wird großteils durch die jeweilige Hochschule bestimmt und auch die Verwendung der Mittel ist Hochschulangelegenheit.“ Die FREIEN WÄHLER kritisieren daher scharf, dass die Bayerische Staatsregierung trotzdem offenbar über 80 Prozent der Mittel dazu verwendet, staatliches Hochschulpersonal zu finanzieren. „Damit werden langfristige Verpflichtungen eingegangen. Studienbeiträge waren jedoch niemals dazu gedacht, im großen Stil Beamtenstellen zu schaffen, um so den Staatshaushalt zu entlasten. Die Staatsregierung hat dies aus unserer Sicht missbräuchlich umgesetzt. Unabhängig von der von uns generell angestrebten raschen Abschaffung der Studienbeiträge, sehe ich die Staatsregierung bis dahin in der Pflicht, diesen Missbrauch zu beenden“, sagte Piazolo. Die endgültige Entscheidung wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 22.10.2012 treffen.


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