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11.02.2020

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz wird UN-Vorgaben angepasst

Enders: Barrierefreiheit im öffentlichen Raum deutlich ausweiten

Susann Enders, sozialpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes:

„Die Badewanne eine einzige Stolperfalle, zu kleine Behördeneingänge, zu viele Stufen: Spätestens wenn Menschen älter werden, spüren sie die Bedeutung des Wortes ‚barrierefrei‘. Garant eines möglichst barrierefreien Lebens ist die UN-Behindertenrechtskonvention. In Deutschland gilt sie seit rund elf Jahren und verbietet es in allen  Lebensbereichen,  Menschen  mit  Behinderung  zu  diskriminieren. Daraus erwächst die Verpflichtung, den Zugang zu Behörden möglichst barrierefrei zu gestalten. Während der Bund bereits entsprechende Anpassungen beschlossen hat, steht eine Angleichung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes an die UN-Vorgaben noch aus. Diese setzen wir nun um, indem wir den Behinderungsbegriff präzisieren, das Benachteiligungsverbot stärken und viele Verbesserungen der baulichen Barrierefreiheit vornehmen. Auch wird dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz ein neuer Artikel zur Verwendung einer besonders leicht verständlichen Sprache in öffentlichen Ämtern hinzugefügt – von der Staatskanzlei über die Ministerien bis hin zum Standesamt. So kommen auch Menschen mit Behinderung immer häufiger in den Genuss gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern – und damit zu mehr Lebensqualität. Die Anpassung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist daher ein weiterer Schritt auf dem langen Weg zu einem Bayern barrierefrei für alle.“


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