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Florian StreiblFlorian Streibl
21.01.2022

Bayerisches Verwaltungsgericht untersagt Wolfsabschuss

Streibl: Offensichtlich müssen zuerst Menschen zu Schaden kommen, ehe gehandelt werden darf

Florian Streibl, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, wonach der Wolf GW 2425m vorerst nicht abgeschossen werden darf:

Wir bedauern sehr, dass das Bayerische Verwaltungsgericht den Abschuss des Problemwolfes vorerst gestoppt hat. Die Regierung von Oberbayern hatte im Vorfeld mit großer Sorgfalt abgewogen und eine klare Gefährdung für Menschen ausgemacht. Es ist traurig, dass offensichtlich zuerst Menschen zu Schaden kommen müssen, ehe gehandelt werden darf. Mit Verwunderung haben wir in diesem Zusammenhang auch das Verhalten des Jagdpräsidenten zur Kenntnis genommen, der sich überraschenderweise gegen die Abschuss-Allgemeinverfügen gestellt hat. Das erklärt allerdings, warum wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag bislang mit unserem Vorstoß gescheitert sind, den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen zu lassen. Dabei zeigt die Zunahme an Wolfsangriffen ganz deutlich: Wir werden künftig nicht umhinkommen, den Wolfsbestand zu regulieren.“


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