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Bernhard PohlBernhard Pohl
08.06.2011

BayernLB: Strafanzeigen zielführend

 

Freie Wähler zur BayernLB-Anklage:

 

 

Pohl: Strafanzeigen der FREIEN WÄHLER zielführend

 

Die Staatsanwaltschaft vom Landgericht München I hat acht ehemalige Vorstandsmitglieder wegen schwerer Untreue und Korruption angeklagt. Der strafrechtlich relevante Schaden beträgt 624 Millionen Euro.

Bernhard Pohl, Landesbank-Experte der FREIEN WÄHLER dazu: „Es war völlig richtig, dass wir im Dezember 2009 Strafanzeige gegen Vorstand und Verwaltungsrat der BayernLB wegen des Verdachts der Untreue gestellt haben. Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben unseren Verdacht bei den Vorständen bestätigt. Deshalb kam es nun zur Erhebung der Anklage.“

Pohl, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag ist, lobte die intensive und aufopferungsvolle Arbeit der hierfür zuständigen Sondereinheit: „Die Staatsanwaltschaft ist ihrer Aufgabe gerecht geworden und hat gezeigt, dass auch und gerade bei schwerwiegenden Fällen hart durchgegriffen wird. Das Sprichwort ‚Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen‘ gilt nicht im Fall der BayernLB“.

Die Verwaltungsräte werden offensichtlich nicht angeklagt. Dennoch ist Pohl davon überzeugt, dass die Anzeige der FREIEN WÄHLER richtig war: „In dem teuersten Finanzskandal der bayerischen Geschichte muss das Verhalten aller Verantwortlichen überprüft werden. Es wäre fatal, wenn man den beteiligten Politikern einen Persilschein ausgestellt hätte. Wenn nach Abschluss der Ermittlungen gegen die Verwaltungsräte kein Tatverdacht besteht, muss das Verfahren eingestellt werden, wie bei jedem anderen Staatsbürger auch. Wichtig ist, dass es hier kein Sonderrecht für Politiker gegeben hat. Genauso intensiv, wie sich die Staatsanwaltschaft dieses Themas angenommen hat, müssen nun auch die Zivilgerichte arbeiten. Deswegen bleibt unsere Forderung, den kompletten damaligen Vorstand und Verwaltungsrat auf Schadensersatz zu verklagen, unvermindert bestehen.“


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