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20.02.2014

BayKiBig: Fünf-Tage-Regelung ist wirklichkeitsfremd

FREIE WÄHLER erleichtert über Einsicht bei ‚Fünf-Tage-Regelung‘ in Kinderbetreuungseinrichtungen

 

München. Viele Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern haben mit der so genannten ‚Fünf-Tage-Regelung‘ im Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBig) massive Probleme: Sie besagt, dass die geforderte Anzahl an Erziehern pro Kind jeden Monat an mindestens fünf Tagen am Stück eingehalten werden muss. Gabi Schmidt, MdL und sozialpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, hält das für nicht praxistauglich: „Diese Regelung geht völlig an der Wirklichkeit in den Einrichtungen vorbei.“

Gerade bei kleinen Einrichtungen könne es schnell der Fall sein, dass aufgrund von beispielsweis Krankheit oder Urlaub diese Regelung (eine Ausführungsverordnung zum BayKiBig) nicht eingehalten werden kann – und das hat dann eine Kürzung der Fördersumme zur Folge. „Wir sind deshalb froh, dass wir heute im Sozialausschuss des Landtags einstimmig die Überarbeitung dieser Regelung beschlossen haben“, zeigt sich Schmidt über die – wenn auch späte Einsicht – erleichtert: „Anstatt vernünftiger Rahmenbedingungen, wie wir FREIE WÄHLER sie immer gefordert haben, ist hier eine Reform auf dem Rücken der Träger und Einrichtungen durchgeführt worden.“

Eva Gottstein, jugendpolitische Fraktionssprecherin und Mitglied im Sozialausschuss, ergänzt: „Es ist ein Trugschluss, zu glauben, man könnte Qualität in den Kindertageseinrichtungen per Gesetz verordnen. Im Gegenteil: Mittlerweile gefährden der Verwaltungsaufwand und die Bürokratie, die diese Regelungen generieren, die Betreuungsqualität in den Kindertageseinrichtungen in Bayern. Mehr Qualität heißt mehr Personal, heißt mehr Mittel. Gott sei Dank hat man sich heute im Sozialausschuss wieder an die Praxis draußen erinnert – hoffentlich nimmt sich das Sozialministerium ein Beispiel daran.“


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