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Gabi SchmidtGabi Schmidt
28.06.2018

Bürger vor Fracking-Folgen schützen – Landtag stimmt Antrag der FREIEN WÄHLER zu

Schmidt: Gesetzeslücken im Wasserhaushaltsgesetz dringend schließen

München. Die Gefahr, die vom umstrittenen Fracking ausgeht, ist im Freistaat noch immer nicht gebannt. Davor warnte Gabi Schmidt, Landtagsabgeordnete der FREIEN WÄHLER aus Mittelfranken, am Donnerstag im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags. Wegen einer Gesetzeslücke im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) seien beim Fracking noch immer unterirdische Sprengungen und biologische Auslaugung von Rohsoffen erlaubt.

Schmidt sieht dadurch das Trinkwasser und somit auch die fast 150 Mineralbrunnen und 570 Brauereien in Bayern in Gefahr. Deshalb hat sie die Staatsregierung mit einem Antrag aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der §9 des WHG entsprechend geändert wird. Ziel der FREIEN WÄHLER ist es, Fracking künftig auch mittels unterirdischer Sprengungen sowie zur Gewinnung von Metallen zu verhindern. Diesem Antrag hat der Umweltausschuss des Landtags heute zugestimmt.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal – auch in Richtung EU. Solch gravierende Eingriffe in unsere Wasserreserven sind für uns nicht hinnehmbar, denn Experten warnen bereits vor sogenannten ‚Ewigkeitsschäden‘“, sagt Schmidt. In Polen werde mit EU-Geldern daran geforscht, mittels Biolaugung, also mithilfe chemischer Stoffe und Bakterien, Metalle aus dem Untergrund zu fördern. „Allein die Erforschung dieser Technik kann verheerende Folgen für unsere Umwelt haben. Alle Bürger Bayerns und Deutschlands haben ein Recht auf reines Wasser“, so Schmidt.

Chemische Stoffe und Bakterien beim Fracking verunreinigten das Grundwasser – dies sei nicht wegzureden. „Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Um zu verhindern, dass Fracking-Forschung in Zukunft auch in Bayern stattfindet, sollten diese Gesetzeslücken schnellstens geschlossen werden“, erklärt Schmidt.

Hinweis: Den erwähnten Antrag der FREIEN WÄHLER finden Sie unten links, unter "Weitere Dokumente".


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