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Joachim HanischJoachim Hanisch
20.10.2015

Bund soll für Schäden durch Flüchtlinge und Asylbewerber aufkommen

Hanisch: Kommunen dürfen nicht auf Kosten sitzenbleiben

München. Wer etwas kaputt macht, muss in der Regel dafür bezahlen oder es seiner Versicherung melden. Was aber passiert, wenn Flüchtlinge oder Asylbewerber einen Schaden anrichten? Also Menschen, die weder Geld noch andere Habseligkeiten haben. Im Moment springen in manchen Fällen die Kommunen ein. Diese haben eigens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, damit auch Schäden durch Flüchtlinge oder Asylbewerber reguliert werden können.

Der kommunalpolitische Sprecher der FREIEN WÄHLER, <link http: fw-landtag.de mdls joachim-hanisch external-link-new-window external link in new>Joachim Hanisch, sieht darin jedoch keine Lösung: „Manche Kommunen haben eine Versicherung, andere nicht. Das heißt, dass die angesprochenen Schäden nicht überall behoben werden können. Zudem erhöhen sich durch solche Versicherungen die kommunalen Ausgaben für Flüchtlinge und Asylbewerber noch weiter.“ Es müsse daher ein Weg gefunden werden, wie die Kommunen finanziell entlastet werden können und Geschädigte nicht auf ihren Schäden sitzenbleiben, so Hanisch.

Die FREIEN WÄHLER sehen allen voran den Bund in der Pflicht und haben heute einen entsprechenden <link https: www.bayern.landtag.de www elantextablage_wp17 drucksachen basisdrucksachen external-link-new-window external link in new>Dringlichkeitsantrag ins Plenum des Bayerischen Landtags eingebracht: „Die Staatsregierung soll prüfen, ob der Bund für Schäden aufkommen kann, die im Normalfall eine private Haftpflichtversicherung übernehmen würde“, begründet Hanisch die parlamentarische Initiative seiner Fraktion.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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