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Hubert AiwangerHubert Aiwanger
25.10.2016

Ceta: Staatsregierung soll durch Gesetz an ein Nein-Votum gebunden werden

Aiwanger: Bayern darf seine Kompetenzen nicht verlieren

München. Bayern muss im Bundesrat gegen Ceta stimmen – das ist das Ziel eines Volksbegehrens gegen das kanadische Freihandelsabkommen. Ein interfraktioneller Gesetzentwurf von FREIEN WÄHLERN und Grünen greift diese Forderung nun auf, um dem Steuerzahler das bevorstehende kostspielige Volksbegehren zu ersparen und die Stimme Bayerns gegen Ceta gleich herbeizuführen. „Wir wollen die Bayerische Staatsregierung daran binden, bei der Ratifikation des Ceta-Abkommens im Bundesrat mit Nein zu stimmen“, erklärt <link mdls hubert-aiwanger>Hubert Aiwanger, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Er findet das Verhalten der Staatsregierung, die sich für die Freihandelsabkommen ausspricht, absolut unverständlich: „Eine Mehrheit der Bevölkerung lehnt Ceta sowie auch TTIP und TiSA ab. Dennoch wollen Seehofer und Co. daran festhalten – obwohl die Abkommen unseren Kommunen, dem Mittelstand und unseren Umwelt- und Verbraucherschutzrechten massiv schaden.“

EU-Zuständigkeiten einhalten

Kritik übt Aiwanger auch am CSU-Europaabgeordneten Manfred Weber. Dieser hatte sich beschwert, dass wegen der Blockade der belgischen Region Wallonie kein Abschluss von Ceta zustande komme. In diesem Zusammenhang sprach sich Weber dagegen aus, dass in Zukunft 30 Nationalparlamente an derartigen Entscheidungen beteiligt werden. Dazu Aiwanger: „Wenn die nationalen Parlamente bei den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen außen vor bleiben sollen, dann muss sich die EU auch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bewegen und nicht darüber hinaus.“ Der FREIE WÄHLER-Chef bezieht sich hierbei auf die Kritik des Volksbegehrens an der Investitionsschutzregelung, die aktuell in Ceta vorgesehen ist. Diese würde die in Bayern geltende Kompetenz zur Enteignung faktisch aufheben. Damit mische sich die EU in die Hoheitsrechte des Freistaats ein, so Aiwanger.

Hinweis: Den interfraktionellen Gesetzentwurf finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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