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26.01.2012

CSU und FDP torpedieren Bürokratieabbau

Müller: CSU und FDP torpedieren den Bürokratieabbau in ihrem eigenen Verantwortungsbereich

München/Missen-Wilhams (do). Die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag haben in der gestrigen Plenarsitzung des Bayerischen Landtags versucht, unnötige Bürokratie von den Bauern abzuwenden. In einem Dringlichkeitsantrag hatte die Fraktion gefordert, dass alle Bauernfamilien in der laufenden Prüfung des Europäischen Gerichtshofs um die Rechtmäßigkeit der Kürzungen von Direktzahlungen (Modulation) an bäuerliche Betriebe gleich behandelt werden. „Mit ihrer Ablehnung unseres Antrags zeigen die Regierungsparteien ihr wahres Gesicht“, erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Ulrike Müller aus Missen-Wilhams. „Mit großem Begleittheater wird ein ehemaliger Ministerpräsident nach Brüssel zum Bürokratieabbau geschickt. Gleichzeitig werden allein in Bayern 50.000 Bauern unnötig zu Widerspruchsverfahren gezwungen“, so Müller weiter.

Neben den Aufwendungen, welche die Antragsteller zu tragen hätten, würden damit auch dem Steuerzahler unnötige Kosten aufgebürdet, ist die Abgeordnete und aktive Bäuerin aus dem Allgäu überzeugt. Mittels einer Allgemeinverfügung hätte diese unsinnige Aufblähung von Verwaltungsverfahren vermieden werden können. Allein in Bayern befänden sich Kürzungen der Bauerngelder in Höhe von 65 Millionen Euro in der Prüfung. „Die Regierungsparteien hoffen ganz offensichtlich darauf, dass viele Bauernfamilien keinen Widerspruch einlegen und somit der Anspruch auf Rückzahlung verfällt“, urteilt Müller. „In der gesamten Europäischen Union beläuft sich die Summe auf vier Milliarden Euro, und mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird in Fachkreisen nicht vor 2013 gerechnet. Das bedeutet, dass Ende 2012 nochmals 50.000 Widersprüche gestellt werden müssen. Durch ihr Verhalten torpediert die schwarz-gelbe Regierungskoalition also den Bürokratieabbau in ihrem eigenen Verantwortungsbereich“, so Müller abschließend.

Hintergrund: Im Jahr 2003 wurde die europaweite Modulation, eine Kürzung der Betriebsprämie für landwirtschaftliche Betriebe, für den Zeitraum der damaligen Agrarreform bis zum Jahr 2013 auf fünf Prozent festgesetzt. Beim sogenannten „Health Check 2008“, einer nachträglichen Überarbeitung der ursprünglich beschlossenen Reform, hat die Politik jedoch eine stetige Erhöhung bis schließlich zehn Prozent im Jahr 2012 beschlossen. Daneben wurde eine weitere Kürzung für Betriebe eingeführt, die Direktzahlungen von über 300.000 Euro erhalten. Für diese Betriebe wurde die Kürzung ab dem Jahr 2009 um weitere vier Prozent angehoben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder bezweifelt in einem Urteil die Rechtmäßigkeit der zusätzlichen Kürzungen. Derzeit läuft die Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof.


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