Der Fall Gustl Mollath
Streibl: Ministerin Merk steht vorweihnachtlicher Justizskandal ins Haus
München (do). Kurz vor der Ausstrahlung eines justizkritischen Fernsehberichtes des ARD-Politikmagazins „Report aus Mainz“ hat sich Florian Streibl, MdL und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, bestürzt über den Fall Mollath gezeigt. Der heute 55-jährige Mann aus Nürnberg will im Laufe der 90er Jahre bei der Hypobank bzw. HypoVereinsbank Insidergeschäfte, Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebungen zu Tochterbanken in der Schweiz festgestellt haben, in die auch Mollaths damalige Frau verwickelt gewesen sein soll. Seit Jahren ist Mollath wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit in der Psychiatrie in Bayreuth untergebracht – er vermutet einen direkten Zusammenhang mit einer von ihm seinerzeit angestrengten Strafanzeige, welche die angeblichen Machenschaften der Hypobank bzw. HypoVereinsbank und seiner Frau aufdecken sollte. Dazu Streibl: „Uns liegt eine Stellungnahme des ehemaligen Ministerialrats Dr. Wilhelm Schlötterer vor, in dem ausführlich zum Fall Mollath Stellung genommen wird. Schlötterer erhebt darin schwere Vorwürfe: so hätten das Gericht, die Staatsanwaltschaft und der Gutachter Herrn Mollath damals Wahnvorstellungen unterstellt, obwohl sie seine in den Strafanzeigen vorgebrachten Angaben nicht auf ihre Richtigkeit oder Unrichtigkeit überprüft hatten.“ Außerdem, so Schlötterer, seien die Mollath vorgeworfenen Straftaten, aufgrund derer er als ‚gemeingefährlich‘ hingestellt wurde, nicht als nachgewiesen zu betrachten. „Wenn diese Aussagen zutreffen, dann handelt es sich um einen handfesten Justizskandal, über den Frau Justizministerin Dr. Merk dem Landtag umfassend zu berichten hat“, so Streibl. In einem ergänzenden Schreiben zu seiner Stellungnahme werfe Dr. Schlötterer der Justizministerin zudem die wahrheitswidrige Beantwortung einer Anfrage zum Plenum in Bezug auf den Fall Gustl Mollath vor. Erstaunlich sei insbesondere auch die von Schlötterer zitierte eidesstattliche Versicherung eines früheren Richters vom 4. März 2010, wonach die Staatsanwaltschaft Mollaths Strafanzeige „aufgrund einer Anordnung, die ihr aus der Politik zugegangen ist, unterdrückt.“ Streibl: „Wir FREIE WÄHLER haben zum Thema ‚Weisungen an Staatsanwälte‘ schon zwei Anträge gestellt, weil wir hier eine Einflussnahme der Politik auf die Staatsanwälte verhindern wollen. Im Fall Gustl Mollath fordern wir von Beate Merk endlich eine rückhaltlose Aufklärung!“ Zum Hintergrund: Gustl Mollath hatte bereits im Jahr 2003 die HypoVereinsbank und eine Reihe ihrer Kunden wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Seine damals bereits von ihm getrennt lebende Ehefrau zeigte er ebenfalls an, da er ihr vorwarf, Schwarzgelder der Bank in ständigen Fahrten als Kurier in die Schweiz verbracht zu haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft lehnte es mehrmals ab, Ermittlungen aufzunehmen, weil angeblich nur ein pauschaler Verdacht ohne konkrete Angaben zu bestimmten Umständen gemacht wurde. Das Bayerische Justizministerium hat dieses Vorgehen jüngst in einer Antwort auf eine Anfrage zum Plenum gerechtfertigt. Im Rahmen eines Strafverfahrens, das auf eine Anzeige von Mollaths damaliger Ehefrau zurückging, beantragte diese bei Gericht, ihren Ehemann wegen Gemeingefährlichkeit auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Daraufhin wurde Mollath später in einer psychiatrischen Anstalt in Bayreuth untergebracht. Seitdem wendet er sich unter anderem auf seiner eigenen Homepage www.gustl-for-help.de an eine breite Öffentlichkeit – mit dem Ziel, die gegen ihn weiterhin im Raum stehenden Vorwürfe im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens entkräften zu können.