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Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter BauerProf. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer
Susann EndersSusann Enders
Gabi SchmidtGabi Schmidt
05.10.2022

Einmalzahlung für Gehörlose: FREIE WÄHLER-Fraktion will Unterstützung verstetigen

Enders: Besonderen Bedürfnissen behinderter Menschen Rechnung tragen!

Susann Enders, sozialpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Gabi Schmidt, stellvertretende Vorsitzende, und  Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, pflegepolitischer Sprecher und Patienten- und Pflegebeauftragter der Staatsregierung, zur Einmalzahlung an gehörlose Menschen durch das Bayerische Sozialministerium:

Enders:

„In Bayern leben knapp 9.000 Menschen, die das Merkzeichen Gl für ‚Gehörlos‘ in ihrem Schwerbehindertenausweis tragen, aber aktuell keinen Ausgleich erhalten. Dabei stellt die Hörbehinderung eine Barriere in der alltäglichen Kommunikation zwischen Menschen dar und führt zu diversen Mehrkosten. Typische behinderungsbedingte Mehraufwendungen fallen etwa an für Kommunikationshilfen, Dolmetscher, behindertenbedingte Fahrtkosten, Zusatztechnik oder auch für den Verschleiß technischer Geräte. Vor dem Hintergrund, dass das Maskentragen infolge der Corona-Pandemie Kommunikationsmöglichkeiten für hörbeeinträchtigte Menschen noch einmal deutlich erschwert hat, halten wir die Einmalzahlung an gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl für mehr als angemessen. Mit dem Geld können Betroffene wenigstens einen Teil des technischen Mehraufwands abfedern. Wichtig ist darüber hinaus aber eine Verstetigung der Unterstützung: Ein reiches Land wie Bayern muss es sich leisten können, den besonderen Bedürfnissen behinderter Menschen Rechnung zu tragen!“

Schmidt:

„Ich freue mich sehr, dass gehörlose Menschen seit gestern einen Antrag auf Unterstützung in Höhe von einmalig 145 Euro stellen können. Das ist ein wichtiger erster Schritt hin zur stärkeren Inklusion gehörbeeinträchtigter Menschen. Als FREIE WÄHLER-Fraktion werden wir uns darüber hinaus aber weiterhin für die Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes einsetzen. Denn nur mit einer Verstetigung der Unterstützung wird eine dauerhafte, chancenausgleichende Leistung in Bayern geschaffen, die im Rahmen eines Nachteilausgleichs die gleichberechtigte Teilhabe für gehörlose und schwerhörige Menschen ermöglicht.“

Bauer:

„Eine soziale Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit ihren Schwächsten umgeht. Leider wurde bei derÜberarbeitung des Bayerischen Blindengeldgesetzes vor einigen Jahren die Chance vertan, auch gehörlose und schwerhörige Menschen in angemessener Weise zu berücksichtigen. Bei ihnen besteht weiterhin eine Versorgungslücke. Dabei haben sie genauso wie blinde und sehbehinderte Menschen typische behinderungsbedingte Mehraufwendungen bei der Bewältigung ihres Alltags – doch nur zum Teil werden diese von den Krankenkassen übernommen. Einige Bundesländer in Norddeutschland zahlen bereits monatliche Nachteilsausgleiche für Gehörlose – hier sollte der Freistaat rasch nachziehen. Nur so schaffen wir eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.“


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