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Hubert AiwangerHubert Aiwanger
30.06.2016

Einsatz halbautomatischer Gewehre zur Jagd nach wie vor untersagt

Aiwanger: Jäger brauchen dreischüssige Halbautomaten zur Wildschweinjagd

München. Der Einsatz sogenannter halbautomatischer dreischüssiger Gewehre – vor allem zur Wildschweinjagd – war lange Zeit gängige Praxis, bis ein spitzfindiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 7. März dieses Jahres den Einsatz untersagte. Für viele Jäger eine „kalte Dusche“, da sich diese Waffen als Standardausrüstung herausgebildet haben, um dem zunehmenden Schwarzwildproblem in der Landwirtschaft zu begegnen.

Der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Hubert Aiwanger, selbst Jäger, fordert deshalb eine zügige Lösung des Problems auf Bundesebene: „Der Bundesgesetzgeber muss zeitnah den Gesetzestext so überarbeiten, dass der Einsatz dieser dreischüssigen Halbautomaten wieder erlaubt wird. Die Buchstaben des Gesetzes waren offensichtlich anders interpretierbar als es der Geist des Gesetzes meinte. Die Jäger brauchen angesichts der bevorstehenden Jagdsaison – ab Juli bei der Rapsernte – die positive Entscheidung, ihre Waffen wieder verwenden zu dürfen.“

Hinweis: Eine entsprechende Anfrage zum Plenum sowie die Antwort des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finden Sie <link http: fw-landtag.de fileadmin user_upload anfrage_an_plenum_freie_waehler_aiwanger.pdf external-link-new-window external link in new>HIER.


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