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Bernhard PohlBernhard Pohl
17.12.2014

Erbschaftssteuer sofort abschaffen

FREIE WÄHLER zum Erbschaftssteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

München. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Vererbung von Unternehmen für verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil war von Experten erwartet worden und zwingt den Gesetzgeber zur Neuregelung.Bernhard Pohl, finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, fordert eine einfache und klare Konsequenz: „Das Urteil ist eine gute Gelegenheit für den Gesetzgeber, die Erbschaftssteuer komplett abzuschaffen. Die Steuer ist ungerecht und trifft in den meisten Fällen ohnehin die Falschen. Gerade Erblasser mit großen Vermögen haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer komplett zu vermeiden. Umgekehrt müssen Erben, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, schon ab 20.000 Euro 30 Prozent Erbschaftssteuer zahlen.

Pohl verweist auch darauf, dass das vererbte Vermögen vom Erblasser bereits einmal versteuert wurde. Es sei nicht einzusehen, dass derjenige, der sparsam lebt, um ihm nahestehende Menschen etwas zu hinterlassen, gegenüber denen benachteiligt wird, die ihr ganzes Hab und Gut für sich selbst aufbrauchen. Besonders problematisch sei die Besteuerung der Unternehmensnachfolge im Todesfall. „Der Gesetzgeber hat zwar versucht, eine für Unternehmen schonende Regelung zu treffen, da hier auch Arbeitsplätze und damit Schicksale unbeteiligter Personen betroffen sind. Das Urteil zeigt aber, dass das lobenswerte Ziel des Gesetzgebers so nicht umsetzbar ist. Statt das Gesetz erneut in die Reparaturwerksatt zu geben, ohne zu wissen, ob die Neuregelung praktikabel und verfassungsmäßig ist, sollten wir den Mut haben, uns von dem kompletten Gesetz zur Erbschaftssteuer zu trennen.“

Die Gefahr möglicher Einnahmeausfälle – in Bayern 900 Millionen Euro – schreckt den Haushaltspolitiker nicht: „Die Steuereinnahmen, die der Freistaat Bayern für den Landeshaushalt vereinnahmt, sind seit 2008 um 25 Prozent gestiegen. Der Staat muss also nicht seine Einnahmeseite, sondern die Ausgaben auf den Prüfstand stellen. Ständig steigende Belastungen der Steuerzahler und die Erhebung einer ungerechten Erbschaftssteuer sind nicht länger hinnehmbar“, erklärt Pohl abschließend.  


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