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Kommunen können ihren Bürgern mehr als nur ein Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Beitrags für die Ersterschließung erlassen – nach eigenem Ermessen nämlich gegebenenfalls bis zu hundert Prozent. Das haben Bernhard Pohl und Joachim Hanisch (beide FREIE WÄHLER) sowie Manfred Ländner und Josef Zellmeier (beide CSU) heute bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag verkündet.
Joachim HanischJoachim Hanisch
Bernhard PohlBernhard Pohl
27.02.2019

Erfolg für FREIE WÄHLER und CSU: Kommunen dürfen „Strebs“-Beiträge ab sofort vollständig erlassen

Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten bei Altstraßen sind endgültig beseitigt

München. Die Koalitionäre CSU und FREIE WÄHLER schaffen Klarheit bei der Diskussion über Ersterschließungsbeiträge für Altstraßen. Ab sofort gilt: Kommunen können ihren Bürgern mehr als nur ein Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Beitrags für die Ersterschließung erlassen – nach eigenem Ermessen gegebenenfalls bis zu hundert Prozent. Das haben der haushaltspolitische Fraktionssprecher Bernhard Pohl sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Kommunalexperte Joachim Hanisch (beide FREIE WÄHLER) und der Vorsitzende des Arbeitskreises für kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport der CSU-Fraktion Manfred Ländner sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen Josef Zellmeier (ebenfalls CSU) heute bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag verkündet.
 
Bisher war in den Kommunalabgabengesetzen (KAG) geregelt, dass Kommunen ihren Bürgern Ersterschließungsbeiträge für Altstraßenfertigstellungen um ein Drittel erlassen dürfen. „Mit der jetzigen Neuregelung des KAG, die sofort in Kraft tritt, stellen wir unmissverständlich klar, dass die Kommunen nicht verpflichtet sind, ihre Bürger bis 2021 mit Beitragsbescheiden zu belasten“, erklärte Zellmeier. „Damit haben Städte und Kommunen in Bayern völlig freie Hand, ob und in welchem Umfang sie die Ersterschließungsbeiträge für Altstraßen, die älter als 25 Jahre sind und deren Beiträge im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen, abrechnen.“
 
Pohl, der die Gesetzesänderung angestoßen und formuliert hatte, ergänzte: „FREIE WÄHLER und CSU halten Wort! Mit der Neuregelung des KAG schaffen wir nun eine rechtssichere und praxistaugliche Lösung. Den Kommunen steht es nun völlig frei, die Anlieger alter Straßen zur Kasse zu bitten – oder nicht. Kein Bürgermeister muss gegen seinen Willen bürgerunfreundliche Bescheide erlassen. Er kann sich aber auch nicht mehr hinter dem Gespenst einer angeblichen Veruntreuung von Gemeindevermögen verstecken und damit eine Beitragserhebung rechtfertigen“, so Pohl. „Das ist eine gute Botschaft für alle Anlieger und für den Frieden in den Gemeinden.“

Künftig könnten Städte und Gemeinden auf die zweckgebundenen Strabs-Pauschalen zurückgreifen, um die fiktive Ersterschließung von Altstraßen abzugelten. So sieht es der Koalitionsvertrag bereits vor. Die Pauschalen in Höhe von 150 Millionen Euro für alle Kommunen stellt die Staatsregierung für die Kompensation der entfallenden Straßenausbau- und Ersterschließungsbeiträge jährlich bereit. Die Neuregelung sei ein Angebot an die Kommunen, einen Haken unter unklare und nicht mehr nachvollziehbare Altfälle zu setzen, betonte Ländner.
 
Bereits während der Koalitionsverhandlungen hatten sich CSU und FREIE WÄHLER darauf verständigt, nach Lösungen zu suchen, um die bayerischen Kommunen von der Verpflichtung zu befreien, ihre Bürger mit Ersterschließungsbeiträgen für alte Straßen belasten zu müssen. „Wir wollen nicht, dass diese alten Straßen zulasten der Bürger gehen, zumal die Abrechnung einen gewaltigen Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Dieses Ziel haben wir jetzt in weiten Teilen erreicht“, sagte Hanisch abschließend.
 
Hinweis: Die Presse-Information sowie ein Foto zur heutigen Pressekonferenz finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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