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09.04.2014

Erfolgreicher Antrag: Garagenstellplatzverordnung wird geändert

FREIE WÄHLER erfolgreich mit ihrem Antrag zur Garagenstellplatzverordnung

Müller: Staatsregierung muss einlenken – Landwirte bekommen Rechtssicherheit

 

München. Landwirte in Bayern können aufatmen – die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat erreicht, dass die sogenannte Garagenstellplatzverordnung endlich geändert wird. „Wir sind sehr froh, dass die Staatsregierung jetzt einlenken und für Rechtssicherheit sorgen muss“, sagt Ulrike Müller, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags. Die Situation sei für Landwirte schon viel zu lange untragbar: Bislang war nicht eindeutig geklärt, ob Traktoren in Maschinenhallen abgestellt werden dürfen oder nicht. „Die Verordnungen wurden vom Innenministerium und von den Versicherungsunternehmen unterschiedlich ausgelegt“, erläutert Müller.

Mit ihrem Antrag haben die FREIEN WÄHLER nun erreicht, dass die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze – kurz: Garagenstellplatzverordnung – und die Verordnung über die Verhütung von Bränden dahingehend geändert werden, dass Traktoren und vergleichbare landwirtschaftliche Geräte künftig unzweifelhaft von den betreffenden Regelungen befreit sind. „Damit wird ein Abstellen dieser Maschinen in landwirtschaftlichen Gebäuden ausdrücklich erlaubt sein“, zeigt sich Müller erleichtert.

Bisher haben sich Versicherungsunternehmen darauf berufen, dass laut Gesetzeslage Traktoren in Maschinenhallen nicht vorschriftsmäßig untergebracht seien. „Dies hat sowohl zu einer großen Verunsicherungen bei den Landwirten geführt als auch zu hohen Abzügen im Schadensfall. Es kann nicht sein, dass ein Landwirt im Ernstfall den gerichtlichen Weg gehen muss, um Rechtssicherheit für eine eigentlich klare Angelegenheit zu bekommen“, so Müller. CSU und Grüne haben dem Antrag der FREIEN WÄHLER im zuständigen Ausschuss zugestimmt.


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