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Details of the Sunship ( Sonnenschiff ) in green City, Freiburg. The solar sunship is in the solar village Vauban in Freiburg, Black Forest, Germany. It is known for its use of alternative and renewbale energy.
Rainer LudwigRainer Ludwig
Gerald PittnerGerald Pittner
25.05.2022

Erneuerbare Energie-Anlagen für Wohngebäude:

FREIE WÄHLER-Fraktion will Steuerentlastungen und Bürokratieabbau

München. Kleine erneuerbare Energieanlagen (EE-Anlagen) leisten einen wichtigen Beitrag für eine bürgerfreundliche und dezentrale Energiewende – etwa Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Privathaushalten. Für sie setzen sich die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag und Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger besonders ein – doch auch der Bund muss stärker mitziehen, fordert der energiepolitische Sprecher Rainer Ludwig: „Wir sehen die Ampelkoalitionäre in der Pflicht, eine Förderung kleiner EE-Anlagen bundesweit einzuführen, um die Energiewende zu beschleunigen.“

Aktuell sähen sich Betreiber solcher Anlagen jedoch mit einer Fülle an bürokratischem Aufwand konfrontiert, auch und gerade aus dem Bereich des Steuerrechts“, moniert der steuerpolitische Fraktionssprecher Gerald Pittner. „Gleichzeitig sind die Finanzämter mit einer steigenden Anzahl an EE-Anlagenbetreibern – also kleinen Gewerbetreibenden – konfrontiert. Dies erhöht den Arbeitsaufwand der Steuerbehörden deutlich. Eine Anpassung und Vereinfachung entsprechender Regelungen ist dringend angezeigt.“ Deshalb fordere die Fraktion den Bund in einem Antrag auf, rasch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine EE-Anlagen herbeizuführen.

Pittner: „So wollen wir unter anderem erreichen, dass erneuerbare Energieanlagen von der Einkommensteuer ausgenommen werden, sofern die Erzeugung elektrischer Energie eine Gesamtleistung von 10 kWp – im Fall von PV-Anlagen 30 kWp – nicht überschreitet und deren Energiequellen ausschließlich auf der Nutzung erneuerbarer solarer Strahlungsenergie oder Windkraft basiert.“ Auch das Umsatzsteuerrecht müsse angepasst werden. So seien auf Antrag Umsätze aus erstmals aufgenommenen Tätigkeiten steuerfrei zu stellen, wenn diese unter dieselben Kriterien in Bezug auf maximale Gesamtleistung und Art der Energiegewinnung fielen und es sich bei der hierdurch unternehmerisch tätigen Person um eine natürliche Person handele, erklärt Pittner.

„Wenn Verbraucher wegen des Betriebs einer EE-Anlage zu Unternehmern werden, die regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung vorlegen müssen, winken viele Menschen ab – niemand möchte in Bürokratie versinken“, warnt Ludwig. Bei Umsatzsteuerbeträgen von typischerweise 20 bis 25 Euro pro Monat stehe der Aufwand einer Voranmeldung in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum Nutzen. 

„Machen wir es unseren Bürgerinnen und Bürgern daher leicht, in Erneuerbare Energien zu investieren und entlasten wir so gleichzeitig unsere Behörden. Das können wir in Bayern nicht allein, denn Einkommens- und Umsatzsteuergesetz liegen in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die Ampelkoalition muss hier handeln – auch um die selbst gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen. Vor dem Hintergrund drohender Energieengpässe wegen Russlands Krieg gegen die Ukraine ist dies das Gebot der Stunde“, so Ludwig abschließend.


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