Erste Sitzung des Mollath-Untersuchungsausschusses
Mollath-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags zu konstituierender Sitzung zusammengekommen
Wahrheit über den Fall Mollath endlich ans Licht befördern
München (26.04.2013/do). Der Mollath-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags ist am Freitag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. In insgesamt zwölf Sitzungen sollen Zeugen vernommen und sämtliche Akten des Justizfalls durchgearbeitet werden. Der Nürnberger Gustl Mollath ist seit rund sieben Jahren unter zweifelhaften Umständen in der Psychiatrie untergebracht.
„Wir wollen die Wahrheit ans Licht befördern – sowohl aus politischer wie auch aus juristischer Sicht“, so der stellvertretende Ausschussvorsitzende Florian Streibl (FREIE WÄHLER), der ein Zusammenspiel von Untersuchungsausschuss und dem wahrscheinlichen Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg erwartet. „Der Ausschuss wird in diesem Zusammenhang das Fehlverhalten von Justizministerin Merk und ihrer Behörde im Detail nachvollziehen und öffentlich dokumentieren.“
Ausschussmitglied Dr. Martin Runge (Bündnis 90/Die Grünen), auf dessen Vorarbeiten der Fragenkatalog des Ausschusses zurückgeht, spricht von einem „in der jüngeren bayerischen Rechtsgeschichte einmaligen Fall. Wir Parlamentarier sind durch die Justizministerin und durch leitende Staatsbeamte der Finanzverwaltung und der Justiz viel zu oft mit der Unwahrheit bedient worden. Deshalb jetzt der Untersuchungsausschuss.“ Auch Ausschussmitglied Inge Aures (SPD) erhofft sich Erkenntnisse darüber, seit wann die zuständige Ministerin mit dem Fall eingehend betraut war und „warum sie sich so vehement gegen eine genauere Untersuchung des Falls zur Wehr gesetzt hat. Bei der jetzt erfolgenden Aufarbeitung muss das menschliche Schicksal Gustl Mollaths stets im Mittelpunkt stehen.“
Der Ausschuss setzt sich aus insgesamt neun Mitgliedern aller Fraktionen des Parlaments zusammen. Neben hohen Staatsbeamten aus dem Finanz- und Justizministerium sollen der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich und Ministerin Beate Merk nach den Regeln der Strafprozessordnung vernommen werden. Ziel des Ausschusses ist es, die Rolle der Justizministerin und der ihr unterstehenden Justizbehörden vollständig aufzudecken.