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Gerald PittnerGerald Pittner
19.05.2022

Europäische Einlagensicherung: FREIE WÄHLER-Fraktion will deutsches Sparguthaben schützen

Pittner: Keine Mithaftung deutscher Einlagensicherungssysteme!

München. Müssen deutsche Sparguthaben künftig dazu herhalten, Bankenpleiten in anderen EU-Ländern abzuwehren? Das steht zu befürchten, sollte Brüssel seine Pläne zur Schaffung einer Europäischen Einlagensicherung wie angekündigt umsetzen. Denn der Vorschlag der EU-Kommission sieht unter anderem eine Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken für Bankeinlagen vor. Mit einem Dringlichkeitsantrag setzt sich die FREIE WÄHLER-Fraktion deshalb heute im Plenum des Bayerischen Landtags gegen eine Mithaftung deutscher Einlagensicherungs- und Institutssicherungssysteme ein.

 

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Systeme der unterschiedlichen Säulen im Entschädigungsfall füreinander haften sollen. Das könnte für Sparer weitreichende Konsequenzen haben: Denn die bewährte Teilung der Sicherungssysteme in Deutschland würden beseitigt und eine Haftungsverschränkung eingeführt. Dies hätte zur Folge, dass die Institutssicherungssysteme der Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken etwa für die Schieflage von Privatbanken mit risikoreicheren Geschäften einstehen müssten.

Dazu Gerald Pittner, finanzpolitischer Sprecher: „Der Vorschlag ignoriert völlig, dass die auf Prävention ausgerichtete Institutssicherung der Volks- und Raiffeisenbanken und der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe einer ganz anderen Philosophie folgen als die auf Entschädigung der Einleger ausgerichtete Sicherungseinrichtung der privaten Banken. Es wäre jedenfalls grotesk, wenn freiwillige Sicherungssysteme der einzelnen Bankengruppen, die über den gesetzlichen Schutz hinausgehen, verschränkt würden.“

Keinesfalls sollten Mittel, die der Solidarität der Genossenschaftsbanken und Sparkassen untereinander und dem Bestand der Institute und damit mittelbar dem umfassenden Schutz der Kunden dienten, für die Entschädigung der Einleger anderer Bankengruppen herangezogen werden. „Ein derartiges Vorgehen würde dem bewährten Drei-Säulen-System in Deutschland erheblichen Schaden zufügenund das Vertrauen der Sparer auf eine harte Probe stellen“, ist Gerald Pittner überzeugt. Eine Mithaftung der verschiedenen Einlagensicherungs- und Institutssicherungssysteme müsse daher dauerhaft verhindert werden.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER


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