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Dr. Hubert FaltermeierDr. Hubert Faltermeier
14.12.2022

Faltermeier zu neuem Universitätsklinikagesetz

In Lehre, Forschung und Patientenversorgung volles Potenzial ausschöpfen

Dr. Hubert Faltermeier, Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion für Wissenschaft und Hochschule, zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes:

„Wir modernisieren das Bayerische Universitätsklinikagesetz, damit alle Einrichtungen in Lehre, Forschung und Patientenversorgung ihr volles Potenzial entfalten können. Dazu soll der Transfer- und Innovationsgedanke des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes auf die Universitätskliniken übertragen werden.  Insgesamt sechs solcher Einrichtungen bringen hierzu medizinische Kompetenz auf höchstem Niveau ein. So kommt ihre wissenschaftliche Spitzenstellung Patientinnen und Patienten unmittelbar zugute. 

Mit dem neuen Gesetz erleichtern wir Universitätskliniken die Gründung von und Beteiligung an Unternehmen. Auch sollen sie leichter als Bauherr auftreten und bei Bauprojekten mehr Handlungsspielraum haben. Wir ermöglichen mehr Zusammenarbeit der Universitätskliniken untereinander sowie mit hochschulexternen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Kliniken und ihre Kooperationspartner können künftig gemeinsame Einrichtungen schaffen – etwa Zentren für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und für die Übertragung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Krankenversorgung. Die Nutzung von Patientendaten zu Forschungszwecken soll unter Wahrung des erforderlichen datenschutzrechtlichen Schutzniveaus vereinfacht werden.

Gerade Corona hat gezeigt, wie stark die Gesundheit der Bevölkerung vom schnellen Transfer medizinischer Forschungserkenntnisse in die Krankenversorgung abhängt. Wir sorgen dafür, dass wir für solche Notlagen in Zukunft besser gerüstet sind als es vor knapp drei Jahren der Fall war.“


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