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10.06.2015

Felbinger: Vereinslandschaft in Bayern schützen – Mindestlohngesetz präzisieren

FREIE WÄHLER fordern Rechtssicherheit im Mindestlohngesetz für den Sportbereich und das Ehrenamt

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung in der heutigen Sitzung des Bayerischen Landtags mit einem Dringlichkeitsantrag auf, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung der Regularien zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes einzusetzen, um Rechtssicherheit für den Sportbereich und das Ehrenamt zu schaffen. 

Die Anwendung des Mindestlohngesetzes sorge derzeit in der Praxis bei den Sportvereinen für Rechtsunsicherheit und Umsetzungsprobleme „und damit für massive Unsicherheiten bei vielen ehrenamtlich Tätigen“, kritisiert Günther Felbinger, MdL und sportpolitischer Fraktionssprecher. „Im Sportbereich gibt es noch jede Menge Zweifelsfragen, welche für die Sportvereine grenzwertig sind und verunsichern. Zudem ist der bürokratische Mehraufwand bei der vorzunehmenden Prüfung der Arbeitszeiten jedes einzelnen Trainers, Platzwartes oder Hausmeisters für die meist ehrenamtlich arbeitenden Vereinsvorstände schlicht unzumutbar.“ Paragraph 22 des Mindestlohngesetzes müsse daher hinsichtlich der im Ehrenamt Tätigen dringend präzisiert und klargestellt werden, so Felbinger.

Das Mindestlohngesetz sei auf den Bereich der Erwerbswirtschaft zugeschnitten und solle angemessene Löhne gewährleisten. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen und bei Vertragsamateuren stehe aber der finanzielle Aspekt im Hintergrund, erklärt Felbinger: „Das Bundesarbeitsministerium hat in einem Bericht zur Umsetzung des Gesetzes zwar zu der Problematik Stellung genommen – das schafft aber keine Rechtssicherheit. Das Wort der Ministerin Nahles bietet vor Gericht keine Rechtssicherheit.“ Nach Überzeugung der FREIEN WÄHLER müsse eine so wichtige Frage gesetzlich klar geregelt werden, um die gewachsenen Vereinsstrukturen in Bayern für die Zukunft zu erhalten, fordert Felbinger.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie unter "Weitere Informationen".


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