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Nikolaus KrausNikolaus Kraus
Dr. Leopold HerzDr. Leopold Herz
17.04.2015

FFH-Feinabgrenzung: Grundstückseigentümer werden nicht ausreichend informiert

München. Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags hat diese Woche zwei Anträge der FREIEN WÄHLER zur <link http: www.bayerischerbauernverband.de feinabgrenzung external-link-new-window external link in new>FFH-Feinabgrenzung behandelt. Die Staatsregierung wurde aufgefordert, zum einen über die notwendige Feinabgrenzung der FFH-Gebiete in Bayern zu berichten. Zum anderen sollten den betroffenen Grundstückseigentümern entsprechende Flurnummern sowie mögliche Einspruchsmöglichkeiten und –fristen mitgeteilt werden. Letzteres wurde bedauerlicherweise abgelehnt.

Zu wenig Informationen für Grundstücksbesitzer

<link https: www.bayern.landtag.de www elantextablage_wp17 drucksachen basisdrucksachen external-link-new-window external link in new>Diese Ablehnung stößt beim agrarpolitischen Sprecher der Landtagsfraktion, <link mdls dr-leopold-herz>Dr. Leopold Herz, auf Unverständnis. „Wir haben die Befürchtung, dass viele Grundstückseigentümer nicht ausreichend informiert werden. Laut CSU haben zwar viele Landwirte keine Probleme mit der FFH-Feinabgrenzung und der diesbezüglichen Informationspolitik der Staatsregierung – allerdings gibt es auch viele Grundstückseigentümer, die landwirtschaftliche Flächen besitzen, diese aber nicht selbst bewirtschaften. Und hier stockt der Informationsfluss.“

Aber es gibt auch eine positive Nachricht, erklärt <link mdls nikolaus-kraus>Nikolaus Kraus, Mitglied des Umweltausschusses: „Der <link https: www.bayern.landtag.de www elantextablage_wp17 drucksachen basisdrucksachen external-link-new-window external link in new>Antrag der FREIEN WÄHLER zur Berichterstattung über die Auswirkungen der Feinabgrenzung der FFH-Gebiete wurde einstimmig angenommen. Nachdem es bereits Berichte aus der Bevölkerung gab, dass es durch die Abgrenzung zu massiven neuen Einschnitten kommt, ist eine genaue und detaillierte Aufklärung unabdingbar.“

Hinweis: Die beiden erwähnten Anträge finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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