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Nikolaus KrausNikolaus Kraus
Dr. Leopold HerzDr. Leopold Herz
18.03.2015

FFH-Gebietsabgrenzung: Abgeordnete setzen sich für Betroffene ein

Herz: Grundstückseigentümer müssen umgehend schriftlich informiert werden

München. Nach den Vogelschutzgebieten verlangt die EU-Kommission vom Freistaat Bayern nun auch, die FFH-Gebiete rechtlich per Verordnung zu sichern und diese detailgenau abzugrenzen. Für die Grundstücksbesitzer soll mit der Feinabgrenzung Klarheit geschaffen werden, ob einzelne Flächen im FFH-Gebiet liegen oder davon tangiert werden. Dr. Leopold Herz, agrarpolitscher Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, fordert die Staatsregierung in einem Antrag nun auf, allen betroffenen Grundstückseigentümern umgehend schriftlich die entsprechenden Flurnummern mitzuteilen und sie über mögliche Einspruchsmöglichkeiten und -fristen zu informieren.

„Beim Online-Anhörungsverfahren sind diverse Probleme aufgetreten, weshalb es sinnvoll ist, die Anhörungsfrist bis zum 1. Mai 2015 zu verlängern. Für die betroffenen Land- und Forstwirte ist es sehr aufwändig, die Entwurfsunterlagen für die jeweiligen FFH-Gebiete zu prüfen“, erklärt Herz. In vielen Regionen Bayerns sei zudem die Internetverbindung nicht gut genug, um die Unterlagen online zu bewerten.

Nikolaus Kraus, Mitglied im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags und selbst betroffener Landwirt, ergänzt: „Die erneute Fristverlängerung ist begrüßenswert, allerdings muss jetzt die praxisgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben forciert werden. Wie 2004 versprochen, darf es auf keinen Fall zu einer Verschlechterung für die betroffenen Grundstücksbesitzer kommen. Auch muss dringend überprüft werden, inwieweit der Biber in bestimmten Regionen noch als ‚Erhaltungs- bzw. Wiederherstellungsziel‘ genannt werden muss. In Bayern leben mittlerweile über 16.000 Biber. Hier kann wirklich nicht mehr von einer gefährdeten Art gesprochen werden.“

Hinweis: Den entsprechenden Antrag finden Sie oben links unter "Weitere Informationen".


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