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Florian StreiblFlorian Streibl
07.07.2014

Florian Streibl zum Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath

„Der bayerischen Strafjustiz sind im Umgang mit Gustl Mollath viele bedauerliche Fehler unterlaufen. Jetzt besteht die Chance dazu, diese zu korrigieren. Ich habe den Untersuchungsausschuss „Fall Mollath“ im vergangenen Jahr initiiert, weil mir unter anderem die großen Defizite bei den derzeitigen Regelungen zur Unterbringung bewusst wurden. Ich fordere daher, dass die Huerden für die Unterbringung nach § 63 StGB deutlich angehoben werden, sodass sich eine derart unverhältnismäßig lange Unterbringung wie im Fall von Herrn Mollath in Deutschland nicht mehr ereignen kann. Dies ist die wichtigste Konsequenz aus einem Untersuchungsausschuss, der schier Unglaubliches zutage gefördert hat.“


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