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Florian StreiblFlorian Streibl
28.01.2014

Forderung nach Reform der Unterbringung

FREIE WÄHLER fordern klares Bekenntnis des Landtags zu einer Reform der Unterbringung

Streibl: Wir benötigen höhere Hürden für Einweisung und Verbleib in der Psychiatrie

 

München. Anlässlich der heutigen Ankündigungen von Justizminister Bausback zur Reform der Unterbringung zeigt sich Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und stellvertretender Ausschussvorsitzender im Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath, positiv überrascht: „Ich freue mich über das Umdenken im Justizministerium. Außerdem fühle ich mich durch die Aussagen des Justizministers in der Süddeutschen Zeitung in unserem Vorhaben bestätigt, dass die haarsträubenden Fehler bei der Unterbringung von Gustl Mollath Konsequenzen haben müssen. Die FREIEN WÄHLER fordern deshalb in einem ersten Antrag ein klares Bekenntnis des Landtags zu einer Reform der Unterbringung. Die unverhältnismäßig lange Dauer der Unterbringung von Gustl Mollath hat gezeigt, dass die bisherigen Überprüfungsfristen verkürzt werden müssen und an die Begutachtung durch Sachverständige besondere Anforderungen zu stellen sind.“ Zudem müsse sich die Staatsregierung nicht nur über eine Bundesratsinitiative, sondern auch über die im Koalitionsvertrag angekündigte Arbeitsgruppe zur Reform der Unterbringung dafür einsetzen, dass für die Einweisung und den Verbleib in psychiatrischen Krankenhäusern höhere Hürden festgelegt werden, fordert Streibl weiter. Gleichzeitig müsse aber bei einer  Erhöhung der Gutachtenfrequenz sichergestellt werden, dass ausreichend gut ausgebildete Gutachter zur Verfügung stehen und die Qualität der Begutachtung verbessert werde. Streibl: „Gutachtenaufträge sollten in einem objektiven Verfahren vergeben werden. Angesichts der weitreichenden Wirkung eines Gutachtens sollten die eingeschränkten Einflussmöglichkeiten des Betroffenen beziehungsweise seines Verteidigers in Bezug auf den Sachverständigen im Strafverfahren verbessert werden. Hierzu fordern wir einen Bericht im Landtagsausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen. Im Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath gab es einen Abschlussbericht von CSU und FDP – und einen von der Opposition. In Anbetracht des Gesinnungswandels in der Staatsregierung hoffen wir, dass sich der Landtag geschlossen in dieser Sache zeigt und auch die CSU unserem Antrag zustimmt.“ Dr. Karl Vetter, gesundheitspolitischer Fraktionssprecher, fordert zudem, dass das Bayerische Unterbringungsgesetz durch ein Gesetz mit umfassenden Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychiatrischem Hilfebedarf ersetzt wird: „Bisher fehlen wesentliche Regelungen zur Zwangsbehandlung, Sicherungsmaßnahmen, Vollzugslockerungen, Patientenrechte oder Freizeit – das kann nicht so bleiben“, so Vetter.


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