Forderung nach Reform des Sexualstrafrechts
Streibl: Persönlichkeitsrechte sollen stärker in den Fokus gerückt werden
München. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, fordert als Konsequenz aus dem Fall Edathy, dass das geltende Sexualstrafrecht einer grundlegenden Reform unterzogen wird. Dabei soll auch das gesamte Normengefüge kritisch überprüft werden, um das Sexualstrafrecht zu modernisieren, für den Bürger verständlicher und für die Praxis handhabbarer zu machen. Sowohl die Bayerische Staatsregierung als auch der Bundesjustizminister haben angekündigt, ein generelles Verbot des Handels mit Kindernacktfotos in Bundesrat und Bundestag einzubringen. Bei Experten ist das allerdings umstritten, da noch ungeklärt ist, wie eine Kriminalisierung harmloser Freizeitbilder verhindert werden soll.
Streibl kritisiert, dass sich die aktuelle Debatte derzeit nur auf die Erweiterung des Sexualstrafrechts konzentriere: „Eine etwaige Strafbarkeitslücke bezüglich des Handels mit Kindernacktfotos könnte auch dadurch geschlossen werden, dass an die Persönlichkeitsverletzung bei der Verbreitung derartiger Bilder anknüpft wird. Zu diskutieren ist aus meiner Sicht deshalb eher die Frage, inwiefern das Verbreiten bloßstellender bildlicher Darstellungen unter Strafe gestellt werden sollte, wie es derzeit offenbar vom österreichischen Justizministerium in Erwägung gezogen wird.“ Damit wären nicht nur Kinderfotos umfasst, sondern beispielsweise auch Intimfotos, die aus Rache von ehemaligen Partnern auf Internetseiten gepostet werden, oder das Foto eines betrunkenen Erwachsenen, der in demütigender Situation bloßgestellt wird.
Ein weiterer Aspekt muss aus Sicht Streibls ebenfalls dringend in den Fokus der Debatte gerückt werden: Bei der Darstellung von Minderjährigen in geschlechtsbetonter Körperhaltung ist im Jugendschutzgesetz (§15 Abs.2 Nr.4) der Handel und der Tausch solcher Trägermedien unter Erwachsenen legal – nur das Zugänglichmachen gegenüber Minderjährigen ist untersagt. Und schließlich müsse endlich die EU-Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie umgesetzt werden. Die FREIEN WÄHLER haben im Landtag einen Antrag mit ihren Forderungen eingereicht.