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02.12.2014

Forderung nach regionen- und branchenspezifischem Mindestlohn

Häusler: Mindestlohngesetz darf nicht zum Totengräber kleiner und mittelständischer Unternehmen werden

München. „Wer Vollzeit arbeitet, muss so viel verdienen, dass er keine staatliche Hilfe benötigt. Dafür setzen sich die FREIEN WÄHLER nachdrücklich ein“ so Johann Häusler, MdL und mittelstandspolitischer Fraktionssprecher, heute zur Aktuellen Stunde „Mindestlohn in Bayern“. Zugleich übt Häusler Kritik an dem von der SPD vorangetriebenen pauschalen Mindestlohn von 8,50 Euro. Damit sei vielen Menschen – insbesondere in strukturschwachen Regionen Deutschlands – nicht geholfen. „8,50 Euro haben in München nun einmal keine annähernd so hohe Kaufkraft wie 8,50 Euro in der Uckermark“. Ein pauschaler, flächendeckender und gesetzlich festgelegter Mindestlohn vernachlässige daher die sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Regionen Bayerns und Deutschlands, so Häusler.

„Die bundesweite 8,50-Euro-Gleichmacherei lehnen wir FREIE WÄHLER ab und fordern stattdessen die Einführung eines regionen- und branchenspezifischen Mindestlohns“, so Häusler. Staats- und Bundesregierung müssten sehr wachsam bleiben, um zu verhindern, dass das Mindestlohngesetz zum Totengräber vieler Unternehmen in Deutschland werde. Die Generalunternehmerhaftung nach Paragraf 13 des zum 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Mindestlohngesetzes ist nach Auffassung der FREIEN WÄHLER ein besonderes Problem. Sie macht den Generalunternehmer, etwa im Baubereich, für Mindestlohnverstöße seiner Subunternehmer haftbar. Häusler: „Diese neuen Auflagen und Vorschriften bedeuten noch mehr Bürokratie und stellen gerade kleine sowie mittelständische Unternehmen vor enorme Probleme.“                              

Am Arbeitsmarkt in Deutschland sei in den vergangenen Jahren vieles aus dem Ruder gelaufen – die steigende Anzahl befristeter sowie prekärer Arbeitsverhältnisse spreche eine deutliche Sprache. „Deshalb benötigen wir vor allem starke Tarifpartner, die sich gegen offensichtlich sittenwidrige Arbeitsverträge- und –bedingungen effektiv wehren können.“ Abgesehen davon, so Häusler, treffe er bei Besuchen mittelständischer Kleinbetriebe oft auf Inhaber, die mehr als sechzig Stunden pro Woche arbeiteten. „Diese fleißigen Menschen fragt niemand, was sie in der Stunde verdienen.“


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