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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
14.02.2012

FREIE WÄHLER begrüßen heutiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von Hochschulprofessoren

Piazolo: Verfassungswidrigkeit der W2-Besoldung in Hessen muss auch Konsequenzen für Bayern haben

München (ml). Die Besoldung von Professoren ist laut eines heute verkündeten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu niedrig angesetzt und damit verfassungswidrig. Das Urteil aus Karlsruhe stellt fest, dass ein Professor in Hessen nach der seit 2005 geltenden W-Besoldung nicht angemessen entlohnt wird. Laut Richterspruch entspricht die Bezahlung weder dem Dienstrang, noch der mit dem Amt verbundenen Verantwortung oder der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit, so die Verfassungsrichter. Diese besoldungsrechtliche Schieflage muss nach Ansicht des Abgeordneten und hochschulpolitischen Sprechers der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Prof. Dr. Michael Piazolo, „endlich auch in Bayern ein Ende haben, wenn die Qualität von Forschung und Lehre weiterhin gesichert bleiben soll. Das Urteil für die W2-Besoldung in Hessen muss und wird daher auch in Bayern Konsequenzen haben. Es kann nicht sein, dass hochqualifizierte Wissenschaftler, die viele Jahre ihrer Lebenszeit und -energie in ihre akademische Ausbildung investiert haben, vielerorts mit Nebenjobs noch dazuverdienen müssen – leider ist das jedoch auch im Freistaat zunehmend der Fall. So tun wir dem Wissenschaftsstandort Bayern und Deutschland jedoch keinen Gefallen, denn in einer globalisierten Welt kämpfen die Hochschulen weltweit um die besten Köpfe.“ Piazolo setzt sich bereits seit langem für eine angemessene Bezahlung des Lehrpersonals an Hochschulen ein und resümiert: „Ich bin gespannt, wie sich das heutige Urteil auf die W-Besoldung in Bayern auswirken wird.“


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