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19.05.2020

FREIE WÄHLER begrüßen Urteil zur Internetüberwachung durch den BND

Geheimdienst muss auch in Zukunft handlungsfähig bleiben

19.05.2020
FREIE WÄHLER begrüßen Urteil zur Internetüberwachung durch den BND

 

Hauber: Geheimdienst muss auch in Zukunft handlungsfähig bleiben

Dr. Hubert Faltermeier, rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, und Wolfgang Hauber, innenpolitischer Sprecher, zur Meldung „Verfassungsgericht kippt BND-Abhörpraxis“:

 

Dr. Hubert Faltermeier:

Das Urteil ist wegweisend, denn es stellt ein für alle Mal klar: Eine deutsche Behörde ist auch bei ihrer Arbeit im Ausland an das Grundgesetz gebunden. Damit dürfen sich künftig auch Nichtdeutsche im Ausland auf den deutschen Schutz des Kommunikationsgeheimnisses berufen – weil jeder Mensch ein Recht auf Privatsphäre hat und nicht ohne triftigen Grund überwacht werden darf. Auch Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis werden so gestärkt: Ausländische Informanten können sich dann wieder darauf verlassen, dass ihr Wissen über Missstände nicht versehentlich in die falschen Hände gelangt.“

 

Wolfgang Hauber:

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesgesetzgeber ausreichend Zeit gegeben, um seine Hausaufgaben dieses Mal gründlich zu erledigen. Das ist wichtig, damit die Behörde auch in Zukunft handlungsfähig bleibt und ihren Aufgaben nachkommen kann. Denn der Bundesnachrichtendienst leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die innere Sicherheit und den Frieden in Deutschland. Im Geheimdienstgeschäft gilt allerdings nach wir vor der Grundsatz: Nur wer Informationen liefert, bekommt auch Informationen übermittelt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten muss deshalb gewährleistet sein, dass der BND im Austausch mit anderen Geheimdiensten nicht das Nachsehen hat.“


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