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Joachim HanischJoachim Hanisch
08.06.2018

FREIE WÄHLER fordern: Anrainergemeinden der Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels gleich behandeln

Hanisch: Gerechter finanzieller Ausgleich für alle betroffenen Kommunen

München. Die FREIEN WÄHLER fordern die Staatsregierung in einem Antrag auf, eine Gleichbehandlung aller Oberpfälzer Anrainergemeinden in der Umgebung der Nato-Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels herzustellen. „Der Bund und der Freistaat schieben sich hier gegenseitig den schwarzen Peter zu. Berlin wird nicht aktiv und verweist auf die Zuständigkeit des Landes. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger für die negativen Auswirkungen der Truppenübungsplätze finanziell gerecht entschädigt werden“, erklärt Joachim Hanisch, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER aus der Oberpfalz. Die Ungleichbehandlung führe zu großem Unmut in der Region.

Dort wird vor allem beklagt, dass Ausgleichszahlungen für den Flächenverlust bei der Erweiterung des Nato-Truppenübungsplatzes Grafenwöhr nicht für alle Anrainergemeinden erfolgten. Ärgerlich ist hierbei insbesondere, dass die entstandene Ungleichheit zur Spaltung in den Anrainerregionen geführt hat, obwohl dies vermeidbar gewesen wäre. „Wenn der Landtag 1981 durch die Ministerialverwaltung über die Rechtslage der kommunalen Gebiets- und Gemeindeordnung korrekt informiert worden wäre, stünde man heute nicht vor solch einem Unmut. Wir FREIEN WÄHLER wollen hier endlich wieder Frieden und Ausgleich schaffen“, erklärt Hanisch.

Ein Ende der Ungleichbehandlung von Anrainergemeinden in der Umgebung der Nato-Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels sei längst überfällig. „Hier können und dürfen wir nicht weiter wegschauen. Bereits im Oktober 1981 erklärte sich der Bund für nicht zuständig, für einen Nachteilsausgleich zu sorgen. Hier muss man sich vor Augen führen, wie viel Zeit mit Zuständigkeitsstreitigkeiten vertan wurde“, moniert Hanisch.

Letztendlich habe sich der Petitionsausschuss des Bundestags dahingehend positioniert, dass es hier um die Auswirkungen einer Gemeindegebietsreform in Bayern gehe. Diese liege wiederum in der Verantwortlichkeit des Landes, folglich müsse die Staatsregierung zu einem Handeln bewegt werden und die Zuständigkeitsstreitigkeiten zum Wohl der betroffenen Gemeinden hinten anstellen, fordert Hanisch.


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