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Florian StreiblFlorian Streibl
29.02.2012

FREIE WÄHLER fordern in Plenarsitzung des Bayerischen Landtags erneut transparente Ausgestaltung der Weisungen an Staatsanwälte

Streibl: Dokumentations- und Berichtspflicht einführen!

München (nh). Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, verteidigt in der heutigen Plenarsitzung des Bayerischen Landtags den Antrag seiner Fraktion zur transparenten Ausgestaltung des Weisungsrechts an Staatsanwälte. Streibl: „Die Fraktion verfolgt mit dem Antrag das Ziel, Dokumentations- und Berichtspflichten in Bezug auf Weisungen an Staatsanwälte einzuführen, um Weisungen zur Sachbehandlung in bestimmten Verfahren nachvollziehbar zu machen. Dadurch sollen auch die Kontrollrechte des Landtags gestärkt werden.“ Streibls Vorwurf: der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz habe den Antrag abgelehnt, ohne sich wirklich mit dessen Inhalten auseinanderzusetzen. Streibl: „In der Ausschussberatung ging die Diskussion zum Teil vollkommen an dem Inhalt des Antrags vorbei. Das Weisungsrecht wird in unserem aktuellen Antrag überhaupt nicht in Frage gestellt. Deshalb sind Diskussionen über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit absolut fehl am Platz.“ Derartige Regelungen seien auch nichts Neues, so Streibl: „Das österreichische Staatsanwaltschaftsgesetz sieht seit Januar 2008 die Pflicht zur Dokumentation von Weisungen im Parlament sowie die Berichterstattung an das Parlament vor. Nach dem Bericht des österreichischen Rechnungshofs 2010/03 erhöhte dies die Transparenz über die Anwendung des Weisungsrechts erheblich: von 2007 auf 2008 ging die Anzahl der Weisungen des Justizministers österreichweit von 22 auf drei zurück.“


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