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Thorsten GlauberThorsten Glauber
13.12.2017

FREIE WÄHLER fordern: Kosten für Mobilfunkausbau nicht auf die Kommunen abwälzen

Glauber: Netzausbau gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge

München. „Mist, ich hab‘ kein Netz!“ – Dieser Ausspruch ist für viele Menschen im ländlichen Raum Bayerns noch immer Alltag. Deshalb soll es für dünnbesiedelte Gebiete, in denen der Ausbau für die Netzbetreiber unwirtschaftlich und nicht vertraglich festgelegt ist, ein staatliches Förderprogramm geben – mit bis zu 80 Prozent Förderung vom Freistaat. „Wir FREIEN WÄHLER begrüßen dies grundsätzlich. Wir wollen jedoch, dass der Freistaat die Lücken im Mobilfunknetz in eigener Regie mit staatlichen Mitteln durchführt – und nicht einen Teil der Kosten auf die Kommunen abschiebt“, erläutert der stellvertretende Vorsitzende Thorsten Glauber einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

„Das große Problem ist, dass die verbleibenden 20 Prozent der Kosten, die Abwicklung und der bürokratische Aufwand wie beim Breitbandausbau wieder den Kommunen aufgebürdet werden soll. Da sich die ‚weißen Flecken‘ auf der Mobilfunklandkarte ausschließlich im ländlichen Raum befinden, trifft es erneut vor allem den strukturschwachen Raum“, moniert Glauber. Bei Mobilfunkstandorten sei es ungleich schwieriger, „gemeindescharf“ zu arbeiten, als etwa bei der Breitbandversorgung. Denn Handymasten einer Kommune versorgen häufig auch Gebiete der Nachbarkommunen mit.

Da der Bund seiner Aufgabe nicht nachkommt, befürworten die FREIEN WÄHLER ein staatliches Programm zum Mobilfunkausbau. „Allerdings muss der Freistaat dieses selbst zu 100 Prozent finanzieren und organisieren, da den Kommunen im ländlichen Raum keine weiteren finanziellen und bürokratischen Lasten zugemutet werden können. Was sollen Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister noch alles organisieren? Es reicht doch, dass sie schon den Breitbandausbau stemmen“, stellt Glauber fest. Die FREIEN WÄHLER erwarten, dass sich der Bayerische Gemeindetag klar gegen dieses Vorgehen des Freistaates positioniert.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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