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Bernhard PohlBernhard Pohl
26.10.2016

FREIE WÄHLER fordern Nachbesserungen bei Dobrindts Drohnenverordnung

Pohl: Stationäre Ausbildung und echte Registrierungspflicht sind unumgäng-lich

München. Am 1. Oktober 2016 ist eine Drohne am Flughafen München einem Flugzeug gefährlich nahe gekommen: Bis auf 50 Meter hatte sich das ferngesteuerte Luftobjekt dem Passagierflugzeug genähert. Dieser Vorfall ist nur einer von vielen und zeigt nach Auffassung der FREIEN WÄHLER,  dass von Drohnen eine große Gefahr ausgeht.  

Bernhard Pohl hat sich als Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion für Fragen der Bundeswehr intensiv mit dem Thema ziviler und militärischer Drohnen auseinandergesetzt hat. Er fordert deutliche Nachbesserungen an dem vom Bundesverkehrsministerium erarbeiten Verordnungsentwurf: „Ich begrüße es zwar, dass Minister Dobrindt nun den Betrieb von unbemannten Fluggeräten regeln will, nachdem die FREIEN WÄHLER zu diesem Thema im November 2015 mit einem Antrag geschlossen Zustimmung im Bayerischen Landtag erhielten – allerdings wird der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums den Sicherheitserfordernissen nicht gerecht.“

Pohl fordert vor allem eine intensivere Ausbildung für Drohnenführer: „Wir brauchen rasch eine fundierte Grundlagenausbildung für die Luftraumbenutzer durch qualifiziertes Lehrpersonal. Wenn die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums nur eine Einweisung per Internet vorsieht, bleibt das weit hinter den Notwendigkeiten des Luftverkehrs zurück.“ Der FREIE WÄHLER-Abgeordnete weist auch darauf hin, dass die Kennzeichnungspflicht für Drohnen stark verbessert werden muss. Plaketten allein ermöglichten keine klare Identifizierung des Drohnennutzers. „Angesichts des Gefährdungspotenzials brauchen wir die Möglichkeit, den verantwortlichen Drohnenführer zweifelsfrei identifizieren zu können, wenn es zum Schadensfall kommt“, kritisiert Pohl.

Eine Geltungsdauer von zehn Jahren für die Lizenz ist Pohl zu lang. Aufgrund der technischen Entwicklung und der Tatsache, dass noch gar nicht absehbar sei, wie sich die Nutzung des Luftraums qualitativ und quantitativ entwickeln wird, müsse es regelmäßige Nachschulungen und Prüfungen geben – bei Bedarf auch nach weniger als zehn Jahren.

 

Hinweis: Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag finden Sie <link http: fw-landtag.de fileadmin user_upload da_drohnenverordnung.pdf external-link-new-window external link in new>HIER.


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