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13.03.2019

FREIE WÄHLER fordern Nachbesserungen beim Berufsbildungsmodernisierungsgesetz

Eibl: Auch Prüferehrenamt muss von Gesetzesnovelle profitieren

München. Mit dem neuen Berufsbildungsmodernisierungsgesetz – kurz BBiMoG – will die Bundesregierung die duale Berufsausbildung fit machen für die Herausforderungen der Zukunft. Allerdings enthält der Gesetzentwurf bislang keine Möglichkeit, Prüfungsteilleistungen auf nur zwei statt bislang drei ehrenamtliche Prüfer zu delegieren. Ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern ist für die FREIEN WÄHLER eine wertvolle gesellschaftliche Ressource. „Wir wollen das Ehrenamt würdigen und Engagierte so wenig wie möglich belasten. Deshalb setzt sich unsere Fraktion heute im Plenum mit einem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag dafür ein, den Referentenentwurf zum BBiMoG entsprechend anzupassen“, sagt der wirtschaftspolitische Fraktionssprecher Manfred Eibl.
 
„Die Anstrengungen der Bundesregierung, die berufliche Bildung auf eine sich fundamental ändernde Berufswelt vorzubereiten, sind grundsätzlich sehr zu begrüßen“, so Eibl weiter. Allerdings ignoriere der Entwurf eine wichtige Säule der dualen Berufsausbildung: „Das Prüferehrenamt spielt eine zentrale Rolle bei der Beendigung einer Berufsausbildung. Mehr als 150.000 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer nehmen allein bei den Industrie- und Handelskammern in Deutschland die Abschlussprüfungen ab, bei den Handwerkskammern sind es über 300.000.“
 
Bislang müssen alle Prüfungsleistungen stets durch drei Prüfer bewertet werden. „Dafür gibt es jedoch keine Notwendigkeit. Wir plädieren dafür, das Prüfverfahren zu verschlanken und künftig nur noch je zwei Prüfer einzusetzen“, betont Eibl. Schließlich würden die Prüfer für ihre ehrenamtliche Aufgabe von den Unternehmen und Berufsschulen freigestellt. „So könnten wir Ressourcen schonen und damit Betriebe und Ehrenamtliche entlasten.“

 
Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


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