FREIE WÄHLER fordern Nachbesserungen beim Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen
Gottstein: Gesetz muss zwischen Bürgern und terroristischen Gefährdern klar unterscheiden
München. Gefährliche Personen effektiver überwachen und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat dadurch besser gewährleisten: Grundsätzlich sind diese Bestrebungen der Staatsregierung zu begrüßen, so Eva Gottstein, sicherheitspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Landtagsinnenausschusses. „Leider hält die Begründung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung nicht das, was er verspricht“, so ihr Fazit.
Explizite Maßnahmen bei terroristisch oder extremistisch motivierten Verdachtsfällen oder Taten würden mit keinem Wort gesetzlich geregelt, obwohl in der amtlichen Begründung davon die Rede sei, kritisiert Gottstein. „Der neue polizeirechtliche Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ soll eigentlich nur zur Verhütung von nationalen und internationalen terroristischen und extremistischen Straftaten Anwendung finden – so ist doch der Grundgedanke! Das Gesetz selbst jedoch macht hier dann leider keine Unterschiede.“ Gottstein verweist darauf, dass Richterbund und Rechtsanwaltskammer im Rahmen der Expertenanhörung des Landtagsinnenausschusses genau diesen Umstand zu Recht gerügt hatten.
„Die FREIEN WÄHLER haben als einzige Fraktion im Bayerischen Landtag diese Kritik aufgegriffen. Wir fordern deshalb mit einem eigenen Änderungsantrag, die Ermächtigungsgrundlagen zur Verhinderung nationaler und internationaler terroristischer und extremistischer Straftaten zu konkretisieren und klar zu benennen“, so Gottstein. Polizeiliche Eingriffe, die sich eigentlich nur gegen terroristische und extremistische Gefährder richten sollten, dürften nicht unkontrolliert auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger abzielen. Es müsse alles zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit getan werden und das solle durch die Gesetzesänderung auch deutlich werden.
„Wir FREIEN WÄHLER sind davon überzeugt, dass das Konzept der Staatsregierung ‚Sicherheit durch Stärke‘ nur aufgeht, wenn mehr Personal, Schulung und Spezialisierung der sicherheitsbehördlichen Fachkräfte sowie ein optimierter Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden gewährleistet wird“, erklärt Gottstein.
Hinweis: Den erwähnten Änderungsantrag finden Sie unten links, unter "Weitere Informationen".