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Dr. Leopold HerzDr. Leopold Herz
21.03.2018

FREIE WÄHLER fordern Vereinfachung der Düngeverordnung

Herz: Novelle ist überbürokratisch und praxisfern

München. Seit Juni 2017 ist die dritte Novelle der Düngeverordnung in Kraft – und sorgt bei bayerischen Winzern und Landwirten für gehörigen Ärger. Denn umfangreiche Dokumentationspflichten, umständliche Berechnungsmethoden und teilweise gegensätzliche Vorschriften lassen viele Fragen offen. Deshalb hat die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion heute im Landwirtschaftsausschuss eine Anpassung der Verordnung gefordert.

„Wenn wir das dramatische Höfesterben im ländlichen Raum beenden wollen, muss sich die Staatsregierung in Berlin für eine Anpassung des Düngerechts einsetzen“, sagt der agrarpolitische Fraktionssprecher Dr. Leopold Herz. „Denn mit der derzeitigen Düngeverordnung hat die Agrarpolitik den Bauern und Winzern ein bürokratisches Ei ins Nest gelegt.“ Viele Landwirte fühlten sich von den neuen Vorschriften überfordert und von der Politik im Stich gelassen – zumal in vielen Regionen noch gar nicht klar sei, wie die Verordnung konkret umgesetzt werden solle. In ihrem Antrag haben die FREIEN WÄHLER deshalb gefordert, die Dokumentationspflichten zu vereinfachen und die Düngerausbringzeiten an die Erfordernisse der landwirtschaftlichen Betriebe anzupassen.

Obwohl die übrigen Landtagsfraktionen den Antrag heute ablehnten, wollen sich die FREIEN WÄHLER auch weiter für eine Anpassung der Düngeverordnung einsetzen, betont Herz. „Wir dürfen den Landwirten keine ‚Überbürokratisierung‘ zumuten. Bedarfsgerechte Düngepläne sind nur dort sinnvoll, wo es konkrete Probleme mit der Wassergüte gibt. Außerdem muss die zulässige Stickstoffgrenze für Grünland wieder von 170 auf 230 Kilogramm pro Hektar angehoben werden“, so Herz. Auch Schleppschlauchverfahren dürften den Bauern nicht aufgezwungen werden. „Gerade in Steillagen und in niederschlagsarmen Phasen ist das Verfahren völlig ungeeignet und kann zu Futterverschmutzung und damit zu gewaltigen Wertverlusten führen.“

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie unten links, unter "Weitere Dokumente".

 


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