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Manfred EiblManfred Eibl
22.03.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion begrüßt transparente und rechtssichere Abwicklung der Corona-Hilfen

Eibl: Betroffene vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten bewahren

München. Die Hilfsprogramme von Bund und Freistaat haben in der Corona-Krise viele Betriebe vor der Insolvenz bewahrt. Für einige Unternehmen besteht jedoch Rückzahlungspflicht, wenn auf Grundlage von notwendigerweise geschätzten Liquiditätsengpässen höhere Hilfszahlungen geleistet wurden als in der Folge tatsächlich eingetreten sind. Mittels Dringlichkeitsantrag im Plenum stellt die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion nun die Bedeutung der in Bayern transparenten und rechtssicheren Abwicklung der Corona-Hilfen heraus. „Durch die Corona-Soforthilfen konnten zahlreiche Betroffene unbürokratisch unterstützt und deren wirtschaftliche Existenz gesichert werden. Selbstverständlich müssen bei der weiteren Abwicklung nun die geltenden Rechtsgrundlagen beachtet werden – auch um die Gleichberechtigung aller Betroffenen zu wahren“, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher Manfred Eibl.   

Von den 2,2 Milliarden Euro, die an Corona-Soforthilfen ausgezahlt wurden, seien 1,8 Milliarden Euro Bundesmittel. Hierzu habe der Bund mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, an deren Inhalt Bayern verpflichtend gebunden sei. Darauf basierend sei der Freistaat dem Bund gegenüber zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung verpflichtet und müsse die vom Bund vorgegebenen Maßgaben zur Prüfung der Empfangsberechtigung von Hilfszahlungen zwingend umsetzen. „Nachdem Stichprobenprüfungen hohe Überkompensationen aufgedeckt haben, fordert der Bund von den Ländern umfassende Kontrollverfahren. Hiervon ist auch der Freistaat betroffen. Das Haushaltsrecht fordert, dass Überkompensationen zurückgefordert werden. Mit dem derzeit laufenden Erinnerungsverfahren kommt die Staatsregierung dieser Verpflichtung nach“, so Eibl weiter. Sie habe die Vorgaben des Bundes umgesetzt und dabei die bestehenden Möglichkeiten im Sinne der bayerischen Unternehmen konsequent ausgeschöpft: Wo es rechtliche Spielräume gebe, würden diese auch genutzt.

Im Falle erforderlicher Rückzahlungen wolle man die Betroffenen jedoch unbedingt vor der Entstehung wirtschaftlicher Schwierigkeiten bewahren. „Allen Antragsstellern wurde eine lange Rückzahlungsfrist von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2023 eingeräumt. Denjenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen auch bis dahin nicht zurückzahlen können, werden großzügige Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten gewährt. Deren Beantragung und Bewilligung werden spätestens ab Juni über eine Online-Plattform umsetzbar sein. Auf diese Weise wollen wir das Verfahren möglichst unkompliziert gestalten“, so Eibl abschließend.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


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