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Alexander HoldAlexander Hold
26.11.2021

FREIE WÄHLER-Fraktion berät Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Hold: Maximale Transparenz sicherstellen – Interessenkollisionen vermeiden, Abgeordnetenbestechung wirksam unter Strafe stellen

München. Die Transparenzoffensive der Regierungsfraktionen geht in die nächste Runde: Am Donnerstag wurden gleich drei wichtige Bausteine im Verfassungs- und Rechtsausschuss beraten. Herzstück der Reform ist die Neufassung des Abgeordnetengesetzes, das für Transparenz bei Nebeneinkünften sorgt und Nebentätigkeiten der Abgeordneten verbietet, die zu Interessenskollisionen führen könnten. Zudem wird eine zweijährige Karenzzeit für ausscheidende Kabinettsmitglieder ins Ministergesetzeingefügt und eine Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung auf Bundesebene angestoßen.

„Nie war das Vertrauen der Menschen in die Politik und Integrität der von ihnen gewählten Volksvertreter von so immenser Bedeutung wie in der Corona-Krise. Durch verschiedene Skandale wie die Maskenaffären wurde es jedoch erheblich erschüttert. Dadurch hat unsere Demokratie schweren Schaden genommen“, erklärt Alexander Hold, Vizepräsident des Bayerischen Landtags und Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration.

Wer sein Mandat missbraucht, um sich zu bereichern, hat im Bayerischen Landtag nichts zu suchen. Das machen wir mit unserer Transparenzoffensive unmissverständlich klar. Gerade in Corona-Zeiten tragen wir aufgrund unseres Mandats gegenüber den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern große Verantwortung. Umso erfreulicher ist es, dass sich alle demokratischen Fraktionen im Bayerischen Landtag in engem Schulterschluss auf die nunmehr vorliegenden Änderungen im Abgeordnetengesetz geeinigt haben“, so Hold weiter.

„Zudem schaffen wir maximale Transparenz durch die bundesweit strengsten Regeln für Nebeneinkünfte und vermeiden Interessenkollisionen schon im Ansatz. Dazu trägt auch bei, dass künftig Mitgliedern der Staatsregierung bis zu 24 Monaten nach ihrem Ausscheiden verboten werden kann, bei Unternehmen anzuheuern, in denen Interessenskollisionen mit ihrem vorherigen Regierungsamt möglich wären“, betont Hold.

Außerdem zeigten laut Hold die jüngsten Beschlüsse des Oberlandesgerichts München, wie zahnlos der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung sei: „Wir fordern daher die neue Ampelkoalition und den Bund dazu auf, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung so zu reformieren, dass auch wirklich wegen Bestechung bestraft wird, wer rund um seine Abgeordnetentätigkeit die Hand aufhält.“


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